11.1.22
Lesezeit 5 Minuten
Datenschutz in Zeiten der Corona-Pandemie

Aktuell befinden wir uns aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus in einer Ausnahmesituation. Viele Länder haben bereits weitreichende Maßnahmen getroffen. Das öffentliche Leben kommt immer mehr zum Erliegen. All diese Maßnahmen sind notwendig, um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.

Auch wir als secjur GmbH verfolgen aufmerksam die aktuelle Lage und jeder aus unserem Team tut sein Bestes, um einer schnellen Verbreitung entgegenzuwirken.

Auch datenschutzrechtlich bringt die aktuelle Situation einige Besonderheiten mit sich, die es zu bewältigen gilt. Im Folgenden wollen wir daher drei Themen aufgreifen, welche Sie als Unternehmen betreffen können.

  • Home-Office
    Aus nachvollziehbaren Gründen arbeiten aktuell viele Mitarbeiter im Home-Office. Dies ist in der momentanen Situation eine sinnvolle Maßnahme, birgt jedoch eine Reihe von datenschutzrechtlichen Gefahren. Typische Beispiele sind etwa, dass ein Mitbewohner oder ein Familienmitglied das Zimmer betritt, während man ein geschäftliches Telefonat führt oder man seinen Laptop ungesichert stehen lässt.Aus datenschutzrechtlicher Sicht muss im Home-Office das gleiche Niveau für die Sicherheit der Daten gewährleistet werden, wie im Büro. Verantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes sind Sie als Unternehmen. Wichtig ist dabei vor allem, durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, ein hohes Datenschutzniveau im Homeoffice zu gewährleisten. Wenn Sie hierbei Hilfe benötigen (bspw. die Erstellung von Verpflichtungserklärungen für Ihre Mitarbeiter) können Sie uns gerne kontaktieren!
  • Verarbeitung von personenbezogenen (Gesundheits-) Daten in Zeiten der Corona-Pandemie
    Auch während der aktuellen Corona-Pandemie werden in Unternehmen laufend personenbezogene Daten von Beschäftigten oder Kunden verarbeitet. Sofern dabei ein Bezug zwischen dem Betroffenen und seinem Gesundheitszustand hergestellt wird, handelt es sich um Gesundheitsdaten. Diese sind gem. Art. 9 DSGVO besonders geschützt.
    Dennoch sind die Erhebung und Verarbeitung derartiger Daten für verschiedene Zwecke, wie dem Schutz von Mitarbeitern oder Maßnahmen zur Eindämmung des Virus zulässig – sofern die gesetzlichen Grundlagen eingehalten werden.
    Beispiele hierfür sind etwa die Verarbeitung von (Gesundheits-) Daten von Angestellten, um ein Ausbreitung des Virus unter den Beschäftigten zu verhindern oder die Verarbeitung der entsprechenden Daten von Kunden oder Besuchern, um festzustellen, ob diese sich in einem vom RKI als Risikogebiet eingestuften Bereich aufgehalten haben.
    Wichtig ist dabei allerdings, dass stets das Datenschutzrecht eingehalten wird. Das bedeutet vor allem, dass eine rechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung i. S. d. DSGVO oder des BDSG gegeben sein muss.Sofern Sie sich unsicher sind oder eine konkrete Frage zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Unsere auf das Datenschutzrecht spezialisierten Juristen helfen Ihnen gerne weiter und erarbeiten eine bestmögliche Lösung für Ihr Anliegen.
  • Mitarbeiter-Schulungen und vor Ort-Termine durch die secjur GmbH
    Als Datenschutz- und IT-Sicherheitsunternehmen bieten wir regelmäßig Datenschutz-Audits und Vor-Ort-Schulungen für Ihre Mitarbeiter an. Möglicherweise haben wir mit Ihnen auch schon einen konkreten Termin für ein Audit oder eine Schulung vereinbart. Sofern bereits konkrete Termine ausgemacht worden sind oder Sie eine Schulung Ihrer Mitarbeiter geplant hatten und diese nun aufgrund der aktuellen Lage nicht durchgeführt werden kann, können Sie gerne mit uns Rücksprache halten.Falls die datenschutzrechtliche Schulung Ihrer Mitarbeiter hohe Priorität hat, bieten wir Ihnen als Alternative gerne eine Online-Schulung in unserer secjur Academy an. Im Rahmen dieser Online-Schulung haben alle teilnehmenden Mitarbeiter Zugang zu zahlreichen, hochwertig produzierten Videos zum Thema Datenschutz. Nach jedem Videoteil sind Fragen zu beantworten, um das erworbene Wissen zu testen. Bei erfolgreichem Bestehen erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat.

Diese Schulung kann von Ihren Angestellten bequem vom Home-Office aus absolviert werden. Einzelheiten hierzu erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Kontaktieren Sie uns gerne.

Wir lassen Sie beim Thema Datenschutz auch in schwierigen Zeiten nicht im Regen stehen und sind daher zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar.

Ihr secjur Team

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Aktuell befinden wir uns aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus in einer Ausnahmesituation. Viele Länder haben bereits weitreichende Maßnahmen getroffen. Das öffentliche Leben kommt immer mehr zum Erliegen. All diese Maßnahmen sind notwendig, um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.

Auch wir als secjur GmbH verfolgen aufmerksam die aktuelle Lage und jeder aus unserem Team tut sein Bestes, um einer schnellen Verbreitung entgegenzuwirken.

Auch datenschutzrechtlich bringt die aktuelle Situation einige Besonderheiten mit sich, die es zu bewältigen gilt. Im Folgenden wollen wir daher drei Themen aufgreifen, welche Sie als Unternehmen betreffen können.

  • Home-Office
    Aus nachvollziehbaren Gründen arbeiten aktuell viele Mitarbeiter im Home-Office. Dies ist in der momentanen Situation eine sinnvolle Maßnahme, birgt jedoch eine Reihe von datenschutzrechtlichen Gefahren. Typische Beispiele sind etwa, dass ein Mitbewohner oder ein Familienmitglied das Zimmer betritt, während man ein geschäftliches Telefonat führt oder man seinen Laptop ungesichert stehen lässt.Aus datenschutzrechtlicher Sicht muss im Home-Office das gleiche Niveau für die Sicherheit der Daten gewährleistet werden, wie im Büro. Verantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes sind Sie als Unternehmen. Wichtig ist dabei vor allem, durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, ein hohes Datenschutzniveau im Homeoffice zu gewährleisten. Wenn Sie hierbei Hilfe benötigen (bspw. die Erstellung von Verpflichtungserklärungen für Ihre Mitarbeiter) können Sie uns gerne kontaktieren!
  • Verarbeitung von personenbezogenen (Gesundheits-) Daten in Zeiten der Corona-Pandemie
    Auch während der aktuellen Corona-Pandemie werden in Unternehmen laufend personenbezogene Daten von Beschäftigten oder Kunden verarbeitet. Sofern dabei ein Bezug zwischen dem Betroffenen und seinem Gesundheitszustand hergestellt wird, handelt es sich um Gesundheitsdaten. Diese sind gem. Art. 9 DSGVO besonders geschützt.
    Dennoch sind die Erhebung und Verarbeitung derartiger Daten für verschiedene Zwecke, wie dem Schutz von Mitarbeitern oder Maßnahmen zur Eindämmung des Virus zulässig – sofern die gesetzlichen Grundlagen eingehalten werden.
    Beispiele hierfür sind etwa die Verarbeitung von (Gesundheits-) Daten von Angestellten, um ein Ausbreitung des Virus unter den Beschäftigten zu verhindern oder die Verarbeitung der entsprechenden Daten von Kunden oder Besuchern, um festzustellen, ob diese sich in einem vom RKI als Risikogebiet eingestuften Bereich aufgehalten haben.
    Wichtig ist dabei allerdings, dass stets das Datenschutzrecht eingehalten wird. Das bedeutet vor allem, dass eine rechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung i. S. d. DSGVO oder des BDSG gegeben sein muss.Sofern Sie sich unsicher sind oder eine konkrete Frage zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten haben, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Unsere auf das Datenschutzrecht spezialisierten Juristen helfen Ihnen gerne weiter und erarbeiten eine bestmögliche Lösung für Ihr Anliegen.
  • Mitarbeiter-Schulungen und vor Ort-Termine durch die secjur GmbH
    Als Datenschutz- und IT-Sicherheitsunternehmen bieten wir regelmäßig Datenschutz-Audits und Vor-Ort-Schulungen für Ihre Mitarbeiter an. Möglicherweise haben wir mit Ihnen auch schon einen konkreten Termin für ein Audit oder eine Schulung vereinbart. Sofern bereits konkrete Termine ausgemacht worden sind oder Sie eine Schulung Ihrer Mitarbeiter geplant hatten und diese nun aufgrund der aktuellen Lage nicht durchgeführt werden kann, können Sie gerne mit uns Rücksprache halten.Falls die datenschutzrechtliche Schulung Ihrer Mitarbeiter hohe Priorität hat, bieten wir Ihnen als Alternative gerne eine Online-Schulung in unserer secjur Academy an. Im Rahmen dieser Online-Schulung haben alle teilnehmenden Mitarbeiter Zugang zu zahlreichen, hochwertig produzierten Videos zum Thema Datenschutz. Nach jedem Videoteil sind Fragen zu beantworten, um das erworbene Wissen zu testen. Bei erfolgreichem Bestehen erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat.

Diese Schulung kann von Ihren Angestellten bequem vom Home-Office aus absolviert werden. Einzelheiten hierzu erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Kontaktieren Sie uns gerne.

Wir lassen Sie beim Thema Datenschutz auch in schwierigen Zeiten nicht im Regen stehen und sind daher zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar.

Ihr secjur Team