Nach dem Urteil des EuGHs zu korrekten Einwilligungen bei der Sammlung von Nutzerdaten während des Besuchs von Internetseiten, sogenannten Cookies, ist die Unsicherheit vieler Seitenbetreiber sehr hoch.
Um Sie zu unterstützen, möchten wir Ihnen eine Anleitung, für die Erstellung eines rechtskonformen Cookie-Banners, zur Verfügung stellen.
Sie müssen vor jedem Besucher Ihrer Homepage eine Einwilligung zum Speichern aller Cookies einholen. Hierbei muss der Nutzer alle Kästchen zur Zustimmung durch aktives Anklicken bestätigen (sog. Opt-In-Einwilligung). Es dürfen also keine vorausgefüllten Haken bestehen, sondern diese müssen neu gesetzt werden.
Zudem ist es notwendig, dass für jeden Speicherungszweck ein eigenes Opt-In-Feld besteht.
Ausschließlich das Kästchen zur Speicherung aller technisch notwendigen Cookies darf bereits angekreuzt sein.
Bevor der Nutzer die Einwilligung zur Speicherung von Cookies gegeben hat, darf die Homepage keine optionalen Cookies speichern. Könnte der Nutzer, ohne vorherige Einwilligung, die Homepage inkl. zusätzlicher Cookies benutzen, würde dies ein unrechtmäßiges Speichern von Nutzerdaten entsprechen. Der Nutzer muss also erst der Speicherung von nicht notwendigen Cookies zustimmen, bevor diese Cookies gesetzt werden dürfen.
Im Cookie-Banner sollte immer eine Verlinkung zur Datenschutzerklärung und eine Verlinkung zum Impressum vorhanden sein. Der Nutzer muss sich ohne vorherige Zustimmung zur Speicherung der nicht notwendigen Cookies über die Datennutzung informieren können.
Um Ihnen eine Umsetzung zu erleichtern, haben wir Ihnen ein Bild einen Beispiel-Banner zusammengestellt. Hiermit handeln Sie als Website-Betreiber rechtskonform.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Anleitung, eine praxisnahe Lösung zur Umsetzung rechtmäßiger Einwilligungen zum Sammeln von Cookies gegeben haben. Bitte denken Sie bei der Umstellung des Cookie-Banners auch daran, Ihre Datenschutzerklärung entsprechend anzupassen.
Bei Fragen melden Sie sich gerne unter dsb@secjur.com. Wir beraten Sie gern!
Nach dem Urteil des EuGHs zu korrekten Einwilligungen bei der Sammlung von Nutzerdaten während des Besuchs von Internetseiten, sogenannten Cookies, ist die Unsicherheit vieler Seitenbetreiber sehr hoch.