Ein Großteil der europäischen Unternehmen übermittelt personenbezogene Daten in die USA. Die wichtigste Grundlage hierfür stellte das Privacy-Shield-Abkommen zwischen der EU und den USA dar.
Durch das Schrems II-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist das Privacy-Shield-Abkommen weggefallen - mit weitreichenden Folgen auf den EU-US Datentransfer.
Unsere Kollegen Simon Pentzien, MBA und Daniel Lösch haben sich in der aktuellen Ausgabe des Datenschutzberater mit dem EuGH-Urteil und seinen Folgen beschäftigt. Gemeinsam haben Sie Handlungsempfehlungen für europäische Unternehmen entwickelt, um mit der momentan herrschenden Rechtsunsicherheit umzugehen.
Hier können Sie den ausführlichen-Artikel aus dem-Datenschutz-Berater lesen.
Ein Großteil der europäischen Unternehmen übermittelt personenbezogene Daten in die USA. Die wichtigste Grundlage hierfür stellte das Privacy-Shield-Abkommen zwischen der EU und den USA dar.