Deutsche Datenschutzbehörden kündigen eine große Abmahnwelle aufgrund mangelnder Cookie-Einwilligungen an. Die Referatsleiterin Kristin Benedikt des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht kündigte auf der Herbstkonferenz des BvDs bundesweit 200.000 Abmahnungen nach der DSGVO an. Doch was ist der Auslöser dieser Abmahnwelle?
Anfang Oktober veröffentlichte der EuGH sein Urteil zu rechtmäßigen Einwilligungen bei Cookies und dem Tracken des Verhaltens eines Nutzers z.B. durch Google Analytics. Nach diesem Urteil reicht ein reiner Hinweis auf die Sammlung von Cookies nicht aus, sondern es muss eine Opt-In-Einwilligung stattfinden. Der Nutzer muss demzufolge durch das Anklicken von Kästchen dem Sammeln seiner Daten zustimmen.
Außerdem darf die Homepage vor der Erteilung der Einwilligung nicht bedienbar sein und der Einwilligungsbanner muss eine Verlinkung zur Datenschutzerklärung beinhalten. Laut einer Studie der Ruhr-Universität Bochum und der University of Michigan sollen 86 Prozent der Cookie-Einwilligungen diesen Vorgaben nicht entsprechen.
Die aktuell geplante Abmahnwelle dürfte nur die Spitze des Eisbergs sein. Aus Angaben von Statista geht hervor, dass im Jahr 2018 insgesamt 16.204.332 Homepages mit einer .de-Domain existierten. Sofern die Einschätzung der Ruhr-Universität Bochum und der University of Michigan zutrifft, wären somit fast 14 Millionen-Cookie-Banner nicht rechtmäßig. Demzufolge würden die 200.000 angekündigten Abmahnungen gerade einmal 1,4% der fehlerhaften Cookie-Banner entsprechen.
Wichtig ist es nun, den eigenen Cookie-Banner schnell rechtskonform umzusetzen, bevor eine Abmahnung kommen wird. Gerne können Sie mit unseren Beratern Kontakt aufnehmen und Unterstützung durch die secjur GmbH in Anspruch nehmen. In unserem Newsletter informieren wir Sie zudem über aktuelle Entwicklungen im Datenschutz.