


April 4, 2025
Verletzungen im Datenschutz und Cyber-Security-Vorfälle sind die größten Unternehmensrisiken, laut einer Studie mit Entscheidern aus Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern.
Trotz niedriger Berichte über Datenschutzverletzungen in den letzten zwei Jahren sehen fast 50 % der Befragten dies als größtes Risiko für die kommenden Jahre.
Cyber-Security-Risiken werden ebenfalls als anhaltende Bedrohung angesehen, mit fast der Hälfte der Teilnehmer, die eine Zunahme dieser Risiken erwarten.
Kapitalmarktorientierte Unternehmen haben ein geringes Vertrauen in ihre Kapitalmarkt-Compliance und befürchten Umsatzeinbußen und Reputationsverlust als Folge von Krisen.
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Datenpannen sind mittlerweile ein alltägliches Thema in den Nachrichten und verursachen hohe Kosten für Unternehmen. Laut einer Studie der „IBM“ hat allein eine einzige Datenpanne im Jahr 2018 ein deutsches Unternehmen bereits 4,25 Millionen Euro gekostet. Die durchschnittlichen Kosten für ein gestohlenes Datenset belaufen sich auf 172 Euro pro Unternehmen, was im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg von 9,1 % bedeutet. Leider werden Datenpannen aufgrund der steigenden Menge an verarbeiteten Daten und des Interesses daran auch in Zukunft eher zu- als abnehmen. Wie geht man also am besten mit Datenpannen um?

Erfahren Sie in unserem neuesten Blogartikel, wie die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) Unternehmen dabei unterstützt, personenbezogene Daten effektiv zu schützen. Lesen Sie, welche Kriterien eine DSFA erforderlich machen und wie Unternehmen die Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen bewerten können. Zudem erklären wir, warum die DSFA kein einmaliger Prozess ist, sondern regelmäßig durchgeführt werden sollte.

Cybersicherheit ist für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland, von wachsender Bedeutung, insbesondere aufgrund zunehmender Hackerangriffe auf Infrastrukturen. Die EU veröffentlicht und aktualisiert aktiv Rechtsvorschriften, darunter die neueste NIS2 Richtlinie, die zusätzliche Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Niveaus der Cybersicherheit in der Union enthält. In Deutschland liegt nun ein Entwurf für ein NIS2 Umsetzungsgesetz vor, um die Vorgaben der NIS2 Richtlinie umzusetzen.