Beitrag teilen
HOME
/
blog
/
Datenschutz-Folgenabschätzung: So funktioniert das Risiko-Werkzeug

Datenschutz-Folgenabschätzung: So funktioniert das Risiko-Werkzeug

Niklas Hanitsch

Volljurist und Compliance-Experte

December 11, 2025

10 min

Als Jurist mit langjähriger Erfahrung als Anwalt für Datenschutz und IT-Recht kennt Niklas die Antwort auf so gut wie jede Frage im Bereich der digitalen Compliance. Er war in der Vergangenheit unter anderem für Taylor Wessing und Amazon tätig. Als Gründer und Geschäftsführer von SECJUR, lässt Niklas sein Wissen vor allem in die Produktentwicklung unserer Compliance-Automatisierungsplattform einfließen.

Key Takeaways

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist immer dann Pflicht, wenn eine Datenverarbeitung ein voraussichtlich hohes Risiko für Betroffene erzeugt.

Die DSFA ersetzt die frühere Vorabkontrolle und verpflichtet Unternehmen zu einer umfassenderen Risikoanalyse.

Eine vollständige DSFA umfasst die Beschreibung der Verarbeitung, die Zweckprüfung, die Risikobewertung und konkrete Schutzmaßnahmen.

Unternehmen müssen ihre Verarbeitungsprozesse kontinuierlich prüfen, da die DSFA kein einmaliger, sondern ein fortlaufender Compliance-Prozess ist.

Seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 sind Unternehmen dazu verpflichtet, den Schutz personenbezogener Daten ernst zu nehmen. Eine wichtige Neuerung, die im Rahmen der DSGVO eingeführt wurde, ist die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). Diese Maßnahme stellt Datenschutzbeauftragte vor neue Herausforderungen und fordert Unternehmen dazu auf, ihre Verantwortung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu erkennen.

In diesem Artikel werden wir uns genauer mit der DSFA befassen und erläutern, wann sie benötigt wird sowie ihren Inhalt und Umfang.

Vorabkontrolle vs. Datenschutz-Folgenabschätzung

Bereits in der alten Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) existierte eine ähnliche Pflichtmaßnahme, die als "Vorabkontrolle" bezeichnet wurde. Dabei prüfte der Datenschutzbeauftragte die Risiken und Folgen für die Rechte des Betroffenen im Falle der Verarbeitung sensibler Daten. Mit der DSFA wurden diese Maßnahmen erweitert und präzisiert, um Unternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen, wenn sie personenbezogene Daten verarbeiten.

Wann wird eine Datenschutz-Folgenabschätzung benötigt?

Art. 35 Abs. 1 DSGVO beschreibt die Indikation wie folgt:

„Hat eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge, so führt der Verantwortliche vorab eine Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten durch.“

Entscheidend ist also, ob durch die Verarbeitung seiner Daten ein „hohes Risiko“ für den Betroffenen entsteht. Gibt es im Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten, ist er bei der Durchführung der Datenschutz-Folgeabschätzung hinzuzuziehen (Art. 35 Abs. 2 DSGVO).

Wann besteht ein besonders hohes Risiko?

Nach Art. 35 Abs. 3 DSGVO besteht dieses Risiko zum Beispiel bei systematischer Bewertung personenbezogener Daten und „automatisierte[r] Verarbeitung einschließlich Profiling“ und umfangreicher Verarbeitung einzelner Kategorien personenbezogener Daten, strafrechtlich relevante Informationen, sowie Überwachung öffentlicher Orte.

In ihrem „Kurzpapier Nr. 5 Datenschutz-Folgenabschätzung nach-Art. 35 DSGVO“ empfiehlt die Datenschutzkonferenz die Datenschutz-Folgenabschätzung nicht als linearen oder abgeschlossenen Prozess zu sehen, sondern die Verarbeitungsprozesse stets auf Einhaltung der EU-Datenschutzverordnung hin zu überprüfen.

4 Punkte, die eine Datenschutz-Folgenabschätzung enthalten muss

Laut Art. 35 Abs. 7 DSGVO muss eine DSFA folgende vier verpflichtende Inhaltspunkte umfassen:

  • „eine systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge und der Zwecke der Verarbeitung, gegebenenfalls einschließlich der von dem Verantwortlichen verfolgten berechtigten Interessen“
  • „eine Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf den Zweck“
  • „eine Bewertung der Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen […]“ und
  • „die zur Bewältigung der Risiken geplanten Abhilfemaßnahmen, einschließlich Garantien, Sicherheitsvorkehrungen und Verfahren, durch die der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt und der Nachweis dafür erbracht wird, dass diese Verordnung eingehalten wird, wobei den Rechten und berechtigten Interessen der betroffenen Personen und sonstiger Betroffener Rechnung getragen wird“.

Fazit: Die Datenschutz-Folgenabschätzung gehört zum DSGVO-Werkzeugkasten

Die Datenschutz-Folgenabschätzung ist ein wichtiges Instrument im Rahmen der DSGVO, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Unternehmen sind verpflichtet, diese Maßnahme durchzuführen, wenn eine Verarbeitung personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellt.

Die DSFA erfordert eine systematische Beschreibung der Verarbeitungsvorgänge, eine Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit, eine Risikobewertung und die Planung von Abhilfemaßnahmen. Als externer Datenschutzbeauftragter unterstützen wir Unternehmen dabei, diese Anforderungen zu erfüllen und den Datenschutz kontinuierlich zu gewährleisten.

Als externer Datenschutzbeauftragter übernehmen wir für Sie natürlich auch die Prozesse rund um die Datenschutz-Folgenabschätzung. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Angebot!

Niklas Hanitsch

Als Jurist mit langjähriger Erfahrung als Anwalt für Datenschutz und IT-Recht kennt Niklas die Antwort auf so gut wie jede Frage im Bereich der digitalen Compliance. Er war in der Vergangenheit unter anderem für Taylor Wessing und Amazon tätig. Als Gründer und Geschäftsführer von SECJUR, lässt Niklas sein Wissen vor allem in die Produktentwicklung unserer Compliance-Automatisierungsplattform einfließen.

Über SECJUR

SECJUR steht für eine Welt, in der Unternehmen immer compliant sind, aber nie an Compliance denken müssen. Mit dem Digital Compliance Office automatisieren Unternehmen aufwändige Arbeitsschritte und erlangen Compliance-Standards wie DSGVO, ISO 27001 oder TISAX® bis zu 50% schneller.

Compliance, completed

Automatisieren Sie Ihre Compliance Prozesse mit dem Digital Compliance Office

Mehr erfahren

Frequently asked questions

Everything you need to know about the product and billing.

Weiterlesen

November 14, 2025
4 Minuten
NIS2: Der Leitfaden für die neuen Sektoren in Deutschland

Viele Unternehmen aus neuen Sektoren wie Digitaldiensten, Abfallwirtschaft oder Produktion unterschätzen, wie stark NIS2 ihre Cybersicherheitspflichten verändert. Dieser Leitfaden zeigt praxisnah, wie Sie Risiken systematisch managen, Meldepflichten sicher erfüllen und die Verantwortung der Geschäftsführung effektiv verankern. Erfahren Sie, wie Sie aus regulatorischem Druck echte Cyber-Resilienz formen und Ihr Unternehmen zukunftssicher und wettbewerbsstark aufstellen.

Lesen
November 11, 2025
6 Minuten
NIS2: Leitfaden für Meldepflichten und Incident Response

Viele Unternehmen wissen, dass NIS2 kommt, doch die Umsetzung wirksamer Incident-Response-Prozesse bereitet oft Unsicherheit. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie Meldepflichten rechtssicher erfüllen, ein handlungsfähiges Response-Team aufbauen und im Ernstfall schnell und strukturiert reagieren. Erfahren Sie, wie Sie aus reaktiver Schadensbegrenzung ein strategisches Sicherheits- und Compliance-System entwickeln, das Ihre Organisation nachhaltig schützt und Vertrauen stärkt.

Lesen
November 6, 2025
5 Minuten
ISO 27001: Geltungsbereich Ihres ISMS richtig definieren

Viele Unternehmen starten ihre ISO 27001-Zertifizierung, doch der entscheidende Fehler passiert bereits am Anfang: ein unklar definierter Geltungsbereich. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie den Scope Ihres ISMS präzise festlegen, Ressourcen gezielt einsetzen und typische Audit-Fallen vermeiden. Erfahren Sie, wie Sie Informationswerte, Standorte, Cloud-Dienste und Lieferantenbeziehungen sinnvoll abgrenzen für ein schlankes, wirksames und erfolgreich zertifizierbares ISMS, das echte Sicherheit schafft statt Bürokratie.

Lesen
TO TOP