


14 Mar 2026
5 min
Interne Datenschutzbeauftragte (DSB) sind Angestellte eines Unternehmens, während externe DSB von außen hinzugezogen werden. Interne DSB genießen speziellen Kündigungsschutz.
Beide DSB-Arten überwachen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen, unterstützen bei der Umsetzung des Datenschutzes und agieren als Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Betroffene.
Externe DSB bringen oft umfangreiche Erfahrung mit und können Unternehmen effizient und pragmatisch beraten. Sie sind meist kostengünstiger als eine interne Vollzeitstelle.
Die Bestellung eines DSB ist gesetzlich nicht immer verpflichtend, aber besonders bei umfangreicher Datenverarbeitung oder sensiblen Daten empfehlenswert, um Compliance sicherzustellen.
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Die häufigsten Fragen zum Thema
Externe Datenschutzbeauftragte haben häufig mehrjährige Erfahrung in der Beratung von Unternehmen im Bereich des Datenschutzes. Sie können daher sehr schnell und effizient vorgehen und Unternehmen pragmatisch beraten.
Wenn das Unternehmen nicht unter diese Kriterien fällt, besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.

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