In vielen Fällen gilt der Datenschutzbeauftragte im Unternehmen als lähmender Bedenkenträger. Nur sehr guten Datenschutzbeauftragten gelingt es, sowohl auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regeln hinzuwirken und gleichzeitig das Business pragmatisch und unternehmerisch denkend zu unterstützen.
Dem Datenschutzbeauftragten kommt in jedem Fall eine immens wichtige Aufgabe im Unternehmen zu. Ihm obliegt es, Unternehmen bzgl. der Einhaltung der Regelungen der DSGVO und weiterer datenschutzrechtlicher Gesetze zu unterrichten und zu beraten. Außerdem führt er datenschutzrechtliche Prüfungen durch und vermittelt bei Bedarf zwischen Unternehmen, Betroffenen und Aufsichtsbehörden.
Im Folgenden möchten wir Ihnen gerne einen kurzen Überblick über die Funktion des Datenschutzbeauftragten geben und erläutern, warum es häufig sinnvoll ist, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Im Einzelnen lauten die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten wie folgt:
Der Datenschutzbeauftragte ist bei der jeweils zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu bestellen.
Interner und externer Datenschutzbeauftragter sind zu unterscheiden.
Ein interner DSB erhält in der Regel von seinem Geschäftsführer die Aufgabe, als Datenschutzbeauftragter zu agieren. Ein externer DSB hingegen wird im Rahmen eines Beratervertrages durch einen externen Anbieter bereitgestellt.
Interne Mitarbeiter genießen nach Bestellung zum internen DSB einen besonderen Kündigungsschutz. Ein Beratervertrag mit einem externen Datenschutzbeauftragten lässt sich hingegen entweder mit Vertragsende oder im Falle von Schlechtleistung kündigen.
Externe Datenschutzbeauftragte haben häufig mehrjährige Erfahrung in der Beratung von Unternehmen im Bereich des Datenschutzes. Sie können daher sehr schnell und effizient vorgehen und Unternehmen pragmatisch beraten.
Für Unternehmen ist es hingegen nur in Einzelfällen möglich, Angestellte auf einem entsprechenden Niveau auszubilden und somit die gleiche Qualität wie von einem externen Datenschutzbeauftragten zu erhalten. Zudem ist die Beauftragung eines externen DSB in der Regel deutlich günstiger als die interne Besetzung mit einer Vollzeitstelle.
Es sprechen zahlreiche Argumente dafür, secjur als externen Datenschutzbeauftragten zu mandatieren:
In vielen Fällen gilt der Datenschutzbeauftragte im Unternehmen als lähmender Bedenkenträger. Nur sehr guten Datenschutzbeauftragten gelingt es, sowohl auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regeln hinzuwirken und gleichzeitig das Business pragmatisch und unternehmerisch denkend zu unterstützen.