Wie allgemein bekannt ist, stellt der Schutz von Daten in unserer Zeit der „Big Data“ eine große Herausforderung dar. Daten sind nicht gleich Daten. Manche sind ganz besonders schützenswert. Namentlich Daten, die zur Diskriminierung führen können. Daten, die über die Einstellung eines potenziellen neuen Mitarbeiters entscheiden können. Daten, die die Gesundheitsgeschichte eines Menschen umreißen. Gerade auf diese Daten sollte niemand unbefugt Zugriff haben. Doch genau solche Daten lagen über Jahre hinweg für jedermann offen im Internet. Auch Deutsche sind von dem Skandal betroffen. Aber was genau ist das Besondere an Gesundheitsdaten und was regelt die DSGVO dazu?
Grundsätzlich schützt die DSGVO personenbezogene Daten. Letztlich unterfallen alle geschäftlich verwendete Informationen, die auf eine natürliche Person zurückzuführen sind, dem europäischen Datenschutz. Also Daten wie die Kontaktdaten, die Adresse, das Geburtsdatum, die Kontonummer oder auch die IP- Adresse.
Personenbezogene Daten einer natürlichen Person, die die
einer natürlichen Person betreffen.
Indem solche Daten verarbeitet werden, können erhebliche Risiken für die Grundrechte und die Grundfreiheiten der einzelnen Personen auftreten. Schließlich haben all die Daten eins gemeinsam: Es betrifft höchstpersönliche Bereiche und können bei einer Verbreitung der Informationen zu einer Abwertung der Person in der Gesellschaft führen. Eine unbefugte Offenlegung o.Ä. kann ein sehr hohes Schadenspotenzial in sich bergen.
Aus diesem Grunde ist ein stärkerer Schutz der besonderen Datenkategorie in der DSGVO sinnvoll: Eine Einwilligung in die Datenverarbeitung von Gesundheitsdaten kann nur schriftlich und nicht mündlich erfolgen. An anderer Stelle legt die DSGVO fest, dass höhere Sicherheitsvorkehrungen eingerichtet werden sollen, um ein angemessenes Schutzniveau solcher Daten mit einem höheren Schadensrisiko zu gewährleisten. Hier kommen Verschlüsselungen und strenge Zugriffskonzepte als geeignete Mittel in Frage.
Denn keiner von uns möchte, dass Daten, welche unseren höchstpersönlichen Bereich betreffen, einfach an die Öffentlichkeit geraten. Aus diesem Grund fängt der Datenschutz auch noch viel früher an als bei der DSGVO: Nämlich bei uns selbst!
Daten, die gar nicht erst erhoben werden, können auch nicht in falsche Hände geraten.
Wie allgemein bekannt ist, stellt der Schutz von Daten in unserer Zeit der „Big Data“ eine große Herausforderung dar. Daten sind nicht gleich Daten. Manche sind ganz besonders schützenswert. Namentlich Daten, die zur Diskriminierung führen können. Daten, die über die Einstellung eines potenziellen neuen Mitarbeiters entscheiden können. Daten, die die Gesundheitsgeschichte eines Menschen umreißen. Gerade auf diese Daten sollte niemand unbefugt Zugriff haben. Doch genau solche Daten lagen über Jahre hinweg für jedermann offen im Internet. Auch Deutsche sind von dem Skandal betroffen. Aber was genau ist das Besondere an Gesundheitsdaten und was regelt die DSGVO dazu?