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Was sind sensible Daten nach DSGVO? Definition & Erklärung

Was sind sensible Daten nach DSGVO? Definition & Erklärung

Daniel Lösch

Senior Privacy Expert & Product Owner

June 6, 2023

4 min

Daniel ist ein erfahrener Senior Privacy Expert und Product Owner. Er ist zudem Volljurist mit einem LL.M. in Legal Tech von der Universität Regensburg. Seine fundierte Expertise umfasst neben dem Datenschutzrecht auch die Gestaltung und Weiterentwicklung von Legal-Tech-Produkten.

Key Takeaways

Die DSGVO schützt personenbezogene Daten, die auf eine natürliche Person zurückgeführt werden können, wie Kontaktdaten, Adresse, Geburtsdatum, Kontonummer oder IP-Adresse.

Besonders sensible Daten sind jene, die ethnische Herkunft, politische Meinung, religiöse Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische oder biometrische Daten, Gesundheitsdaten, Daten zum Sexualleben und sexuelle Orientierung einer Person betreffen.

Diese sensiblen Datenarten bedürfen eines besonderen Schutzes, da ihre Verarbeitung erhebliche Risiken für die Grundrechte und Freiheiten der einzelnen Personen darstellt.

Um ein angemessenes Schutzniveau für solche Daten zu gewährleisten, sind höhere Sicherheitsvorkehrungen wie Verschlüsselungen und strenge Zugriffskontrollen erforderlich.

In diesem Artikel erfahren Sie:

  • was wir unter dem Begriff „sensible Daten“ verstehen
  • welche Daten genau unter diesen Begriff fallen
  • warum sensible Daten schützenswert sind

Wie allgemein bekannt ist, stellt der Schutz von Daten in unserer Zeit der „Big Data“ eine große Herausforderung dar. Daten sind nicht gleich Daten. Manche sind ganz besonders schützenswert. Namentlich Daten, die zur Diskriminierung führen können. Daten, die über die Einstellung eines potenziellen neuen Mitarbeiters entscheiden können. Daten, die die Gesundheitsgeschichte eines Menschen umreißen. Gerade auf diese Daten sollte niemand unbefugt Zugriff haben.

Doch genau solche Daten lagen über Jahre hinweg für jedermann offen im Internet. Auch Deutsche sind von dem Skandal betroffen. Aber was genau ist das Besondere an Gesundheitsdaten und was regelt die DSGVO dazu?

Welche Art von Daten schützt die DSGVO?

Grundsätzlich schützt die DSGVO personenbezogene Daten. Letztlich unterfallen alle geschäftlich verwendeten Informationen, die auf eine natürliche Person zurückzuführen sind, dem europäischen Datenschutz. Also Daten wie die Kontaktdaten, die Adresse, das Geburtsdatum, die Kontonummer oder auch die IP-Adresse.

Welche Daten sind besonders sensibel?

Personenbezogene Daten einer natürlichen Person, die die

  • Rassistische und ethnische Herkunft
  • Politische Meinung
  • Religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen
  • Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Verarbeitung genetischer oder biometrischer Daten zur Identifizierung einer natürlichen Person
  • Gesundheitsdaten
  • Daten zum Sexualleben
  • Sexuelle Orientierung

einer natürlichen Person betreffen.

Warum werden diese Datenarten besonders geschützt?

Indem solche Daten verarbeitet werden, können erhebliche Risiken für die Grundrechte und die Grundfreiheiten der einzelnen Personen auftreten. Schließlich haben all die Daten eins gemeinsam: Es betrifft höchstpersönliche Bereiche und können bei einer Verbreitung der Informationen zu einer Abwertung der Person in der Gesellschaft führen. Eine unbefugte Offenlegung oder Ähnliches kann ein sehr hohes Schadenspotenzial in sich bergen.

Aus diesem Grund ist ein stärkerer Schutz der besonderen Datenkategorie in der DSGVO sinnvoll: Eine Einwilligung in die Datenverarbeitung von Gesundheitsdaten kann nur schriftlich und nicht mündlich erfolgen. An anderer Stelle legt die DSGVO fest, dass höhere Sicherheitsvorkehrungen eingerichtet werden sollen, um ein angemessenes Schutzniveau solcher Daten mit einem höheren Schadensrisiko zu gewährleisten. Hier kommen Verschlüsselungen und strenge Zugriffskonzepte als geeignete Mittel infrage.

Denn keiner von uns möchte, dass Daten, welche unseren höchstpersönlichen Bereich betreffen, einfach an die Öffentlichkeit geraten. Aus diesem Grund fängt der Datenschutz auch noch viel früher an als bei der DSGVO: nämlich bei uns selbst!

Daten, die gar nicht erst erhoben werden, können auch nicht in falsche Hände geraten.

Daniel Lösch

Daniel ist ein erfahrener Senior Privacy Expert und Product Owner. Er ist zudem Volljurist mit einem LL.M. in Legal Tech von der Universität Regensburg. Seine fundierte Expertise umfasst neben dem Datenschutzrecht auch die Gestaltung und Weiterentwicklung von Legal-Tech-Produkten.

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