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Annex A 5.1 ISO 27001 (Informationssicherheitsrichtlinien)
Informationssicherheit
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Annex A 5.1 ISO 27001 (Informationssicherheitsrichtlinien)

Erste Maßnahme im Annex A von ISO/IEC 27001:2022. Sie verlangt, dass Informationssicherheitsrichtlinien festgelegt, von der Leitung genehmigt, veröffentlicht, bekannt gemacht und regelmäßig überprüft werden.

Zuletzt geprüft
September 11, 2026
Lesedauer
Kurzdefinition
Erste Maßnahme im Annex A von ISO/IEC 27001:2022. Sie verlangt, dass Informationssicherheitsrichtlinien festgelegt, von der Leitung genehmigt, veröffentlicht, bekannt gemacht und regelmäßig überprüft werden.

Einordnung

Annex A 5.1 gehört zu den organisatorischen Maßnahmen, der größten der vier Gruppen mit 37 von insgesamt 93 Maßnahmen. Sie steht am Anfang, weil ohne dokumentierte und freigegebene Regeln alle weiteren Maßnahmen ohne Grundlage bleiben.

Was geprüft wird

  • Existenz einer übergeordneten Leitlinie zur Informationssicherheit
  • Genehmigung durch die oberste Leitung, nachweisbar
  • Kommunikation an alle relevanten Personen, auch an Externe wo nötig
  • festgelegter Zyklus für die Überprüfung und Anlassfälle für eine vorgezogene Prüfung

Häufiger Befund

Die Leitlinie existiert, ist aber nie kommuniziert worden oder trägt ein Freigabedatum, das Jahre zurückliegt. Beides führt zu einer Abweichung, unabhängig von der Qualität des Inhalts.

Häufige Fragen

Reicht eine einzelne Leitlinie?

Eine übergeordnete Leitlinie ist der Kern. Themenspezifische Richtlinien ergänzen sie dort, wo konkrete Regelungen nötig sind.

Wie oft muss überprüft werden?

Die Norm nennt keinen festen Zyklus, verlangt aber geplante Abstände und eine Prüfung bei wesentlichen Änderungen.

SECJUR-Bezug