Erste Maßnahme im Annex A von ISO/IEC 27001:2022. Sie verlangt, dass Informationssicherheitsrichtlinien festgelegt, von der Leitung genehmigt, veröffentlicht, bekannt gemacht und regelmäßig überprüft werden.
Annex A 5.1 gehört zu den organisatorischen Maßnahmen, der größten der vier Gruppen mit 37 von insgesamt 93 Maßnahmen. Sie steht am Anfang, weil ohne dokumentierte und freigegebene Regeln alle weiteren Maßnahmen ohne Grundlage bleiben.
Die Leitlinie existiert, ist aber nie kommuniziert worden oder trägt ein Freigabedatum, das Jahre zurückliegt. Beides führt zu einer Abweichung, unabhängig von der Qualität des Inhalts.
Eine übergeordnete Leitlinie ist der Kern. Themenspezifische Richtlinien ergänzen sie dort, wo konkrete Regelungen nötig sind.
Die Norm nennt keinen festen Zyklus, verlangt aber geplante Abstände und eine Prüfung bei wesentlichen Änderungen.