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ENISA (European Union Agency for Cybersecurity)
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ENISA (European Union Agency for Cybersecurity)

European Union Agency for Cybersecurity

Die ENISA (European Union Agency for Cybersecurity) ist die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit. Sie unterstützt Mitgliedstaaten, EU-Organe und Unternehmen bei der Umsetzung des europäischen Cybersicherheitsrechts und erarbeitet Leitlinien, Lagebilder und Zertifizierungsschemata.

Zuletzt geprüft
September 11, 2026
Lesedauer
Kurzdefinition
Die ENISA (European Union Agency for Cybersecurity) ist die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit. Sie unterstützt Mitgliedstaaten, EU-Organe und Unternehmen bei der Umsetzung des europäischen Cybersicherheitsrechts und erarbeitet Leitlinien, Lagebilder und Zertifizierungsschemata.

Die ENISA wurde 2004 gegründet und hat ihren Sitz in Athen. Mit dem Cybersecurity Act, der Verordnung (EU) 2019/881, erhielt sie ein unbefristetes Mandat und erweiterte Aufgaben.

Aufgaben

Die Agentur unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie, entwickelt europäische Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung von IKT-Produkten, veröffentlicht jährlich den ENISA Threat Landscape Report, führt die europäische Schwachstellendatenbank nach Artikel 12 der NIS2-Richtlinie und übernimmt das Sekretariat des CSIRT-Netzwerks.

Bedeutung für Unternehmen

Die ENISA ist keine Aufsichtsbehörde und erlässt keine verbindlichen Anordnungen gegenüber Unternehmen. Ihre Veröffentlichungen dienen jedoch als Auslegungshilfe, etwa die technischen Leitlinien zu den Risikomanagementmaßnahmen nach NIS2. Nationale Aufsicht übt in Deutschland das BSI aus.

Häufige Fragen

SECJUR-Bezug