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TIA (Transfer Impact Assessment)
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TIA (Transfer Impact Assessment)

Einzelfallprüfung, ob die vereinbarten Garantien für einen Drittlandtransfer im Zielland tatsächlich eingehalten werden können. Sie wurde durch das Schrems-II-Urteil des EuGH zur Pflicht und ergänzt die Standardvertragsklauseln, ersetzt sie aber nicht.

Zuletzt geprüft
September 11, 2026
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Kurzdefinition
Einzelfallprüfung, ob die vereinbarten Garantien für einen Drittlandtransfer im Zielland tatsächlich eingehalten werden können. Sie wurde durch das Schrems-II-Urteil des EuGH zur Pflicht und ergänzt die Standardvertragsklauseln, ersetzt sie aber nicht.

Woher die Pflicht kommt

Der EuGH hat am 16. Juli 2020 in der Sache C-311/18 entschieden, dass Standardvertragsklauseln weiter gültig sind, ein Transfer aber auszusetzen ist, wenn die Klauseln im Drittland nicht eingehalten werden können. Daraus folgt die Pflicht, jeden Transfer einzeln zu bewerten.

Vorgehen

Die Empfehlungen 01/2020 des Europäischen Datenschutzausschusses beschreiben sechs Schritte: alle Transfers erfassen, das Transferinstrument bestimmen, die Rechtslage im Zielland bewerten, zusätzliche Maßnahmen festlegen, diese umsetzen und die Bewertung regelmäßig wiederholen.

Was oft übersehen wird

Ein Transfer liegt auch vor, wenn die Daten in der EU liegen, aber aus einem Drittland zugegriffen werden kann, etwa durch ein Support-Team oder Administratoren. Verschlüsselung wirkt als zusätzliche Maßnahme nur, wenn der Schlüssel in der EU verbleibt.

Häufige Fragen

Brauche ich ein TIA auch bei Angemessenheitsbeschluss?

Grundsätzlich nicht, weil der Beschluss die Prüfung ersetzt. Bei volatilem Status ist eine Fallback-Bewertung trotzdem sinnvoll.

Ist ein Serverstandort in der EU ausreichend?

Nicht zwingend. Besteht Zugriff aus einem Drittland, etwa durch Administratoren oder Support, liegt ein Transfer vor.

SECJUR-Bezug