

April 4, 2025
8 min
Datenpannen erzeugen hohe Kosten und sollten durch präventive Maßnahmen vermieden werden.
Bei Datenpannen sind schnelles Informationsmanagement und Meldung an die Aufsichtsbehörde entscheidend.
Unternehmen müssen umfangreiche Dokumentationspflichten erfüllen, den Vorfall und die Behebungsmaßnahmen dokumentieren.
Regelmäßige Überprüfungen, Einhaltung der Datenschutzrichtlinien und Notfallpläne sind wesentlich zur Vorbeugung und Bewältigung von Datenpannen.
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Die NIS2-Richtlinie ist eine bedeutende EU-Regulierung im Bereich der Cybersicherheit, die derzeit viel Aufmerksamkeit erhält. In Deutschland wird diese Richtlinie durch das NIS2-Umsetzungsgesetz umgesetzt, für das ein aktueller Entwurf vorliegt. Dies hat direkte Auswirkungen auf Unternehmen, da sie bald aktiv werden müssen, um den neuen Anforderungen der Richtlinie gerecht zu werden. Es besteht also Handlungsbedarf. Doch was bedeutet die Richtlinie konkret für die Unternehmen, die von ihr betroffen sind? Die SECJUR-Experten klären auf.
Gerade die Überwachung von Mitarbeitern ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Streitigkeiten. Dabei stehen Unternehmen mittlerweile die verschiedensten Möglichkeiten zur Verfügung - von der Überwachung des E-Mail-Verkehrs bis hin zum Anbringen von Videokameras am Arbeitsplatz. Ob die umfassende GPS-Überwachung von Mitarbeitern datenschutzrechtlich zulässig ist, hatte das Verwaltungsgericht Lüneburg zu entscheiden. Wie ging es aus?
Wie allgemein bekannt ist, stellt der Schutz von Daten in unserer Zeit der „Big Data“ eine große Herausforderung dar. Daten sind nicht gleich Daten. Manche sind ganz besonders schützenswert. Namentlich Daten, die zur Diskriminierung führen können. Daten, die über die Einstellung eines potenziellen neuen Mitarbeiters entscheiden können. Daten, die die Gesundheitsgeschichte eines Menschen umreißen. Gerade auf diese Daten sollte niemand unbefugt Zugriff haben. Doch genau solche Daten lagen über Jahre hinweg für jedermann offen im Internet.