

April 4, 2025
5 min
Interne Datenschutzbeauftragte (DSB) sind Angestellte eines Unternehmens, während externe DSB von außen hinzugezogen werden. Interne DSB genießen speziellen Kündigungsschutz.
Beide DSB-Arten überwachen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen, unterstützen bei der Umsetzung des Datenschutzes und agieren als Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Betroffene.
Externe DSB bringen oft umfangreiche Erfahrung mit und können Unternehmen effizient und pragmatisch beraten. Sie sind meist kostengünstiger als eine interne Vollzeitstelle.
Die Bestellung eines DSB ist gesetzlich nicht immer verpflichtend, aber besonders bei umfangreicher Datenverarbeitung oder sensiblen Daten empfehlenswert, um Compliance sicherzustellen.
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Viele Webseiten verfügen über eine Datenschutzerklärung. Aber benötigt wirkliche jede Internetseite eine Datenschutzerklärung? Muss auch die Homepage einer Privatperson eine Datenschutzerklärung haben? Die SECJUR-Datenschutzexperten klären auf.
Mit der Einführung der NIS2 Richtlinie ändert sich das Terrain der Cybersicherheit in Europa grundlegend. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, sich anzupassen – aber wer ist betroffen und warum gestaltet sich die Umsetzung so anspruchsvoll? Erfahren Sie, wie die frühzeitige Umsetzung dieser Richtlinie Unternehmen nicht nur vor möglichen Strafen bewahrt, sondern auch ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberbedrohungen stärkt und langfristige Wettbewerbsvorteile schafft.
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