Ein Code of Practice (Praxisleitfaden) ist ein von der EU-Kommission und dem KI-Büro moderiertes freiwilliges Regelwerk nach Artikel 56 der KI-Verordnung. Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck können damit nachweisen, dass sie ihre Pflichten erfüllen.
Die KI-Verordnung sieht vor, dass technische Detailfragen nicht allein im Gesetzestext geregelt werden. Praxisleitfäden schließen die Lücke, bis harmonisierte Normen vorliegen.
Ein Anbieter, der sich einem genehmigten Praxisleitfaden anschließt und ihn einhält, kann sich auf eine Konformitätsvermutung berufen. Die Teilnahme ist freiwillig. Wer nicht teilnimmt, muss auf andere Weise nachweisen, dass die Anforderungen erfüllt sind.
Der Praxisleitfaden für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck wurde im Juli 2025 veröffentlicht. Er gliedert sich in drei Kapitel: Transparenz mit einem Formular zur Modelldokumentation, Urheberrecht mit Vorgaben zur Rechtekonformität beim Training und Sicherheit, das nur für Modelle mit systemischem Risiko gilt.
Praxisleitfäden nach Artikel 56 betreffen GPAI-Anbieter. Davon zu unterscheiden sind Verhaltenskodizes nach Artikel 95, mit denen Anbieter von KI-Systemen ohne Hochrisiko-Einstufung freiwillig einzelne Hochrisiko-Anforderungen übernehmen können.