

June 5, 2023
Verletzungen im Datenschutz und Cyber-Security-Vorfälle sind die größten Unternehmensrisiken, laut einer Studie mit Entscheidern aus Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern.
Trotz niedriger Berichte über Datenschutzverletzungen in den letzten zwei Jahren sehen fast 50 % der Befragten dies als größtes Risiko für die kommenden Jahre.
Cyber-Security-Risiken werden ebenfalls als anhaltende Bedrohung angesehen, mit fast der Hälfte der Teilnehmer, die eine Zunahme dieser Risiken erwarten.
Kapitalmarktorientierte Unternehmen haben ein geringes Vertrauen in ihre Kapitalmarkt-Compliance und befürchten Umsatzeinbußen und Reputationsverlust als Folge von Krisen.
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Viele Webseiten verfügen über eine Datenschutzerklärung. Aber benötigt wirkliche jede Internetseite eine Datenschutzerklärung? Muss auch die Homepage einer Privatperson eine Datenschutzerklärung haben? Die SECJUR-Datenschutzexperten klären auf.
Datenpannen sind mittlerweile ein alltägliches Thema in den Nachrichten und verursachen hohe Kosten für Unternehmen. Laut einer Studie der „IBM“ hat allein eine einzige Datenpanne im Jahr 2018 ein deutsches Unternehmen bereits 4,25 Millionen Euro gekostet. Die durchschnittlichen Kosten für ein gestohlenes Datenset belaufen sich auf 172 Euro pro Unternehmen, was im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg von 9,1 % bedeutet. Leider werden Datenpannen aufgrund der steigenden Menge an verarbeiteten Daten und des Interesses daran auch in Zukunft eher zu- als abnehmen. Wie geht man also am besten mit Datenpannen um?
Im Zeitalter des grenzenlosen Internets gewinnt der Datenschutz an Bedeutung. Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat das Ziel, ein einheitliches Datenschutzniveau zu gewährleisten. Doch gilt die DSGVO nur für Unternehmen innerhalb der EU? Der Anwendungsbereich umfasst auch Unternehmen außerhalb der EU, die Waren oder Dienstleistungen in der EU anbieten oder das Verhalten von EU-Bürgern beobachten. Dieser Artikel untersucht den räumlichen Geltungsbereich der DSGVO und erklärt die Unterschiede zwischen dem Datenschutzbeauftragten und dem Unionsvertreter.