Gremium der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in Deutschland. Die Konferenz veröffentlicht Beschlüsse, Orientierungshilfen und Kurzpapiere, die die Aufsichtspraxis prägen.
Ein Zusammenschluss der deutschen Aufsichtsbehörden zur gemeinsamen Auslegung des Datenschutzrechts. Sie ist kein Gesetzgeber und keine Behörde mit eigener Zuständigkeit, sondern ein Abstimmungsgremium.
Veröffentlichungen der DSK sind rechtlich nicht bindend. Praktisch entfalten sie erhebliche Wirkung, weil die beteiligten Behörden ihre Aufsichtspraxis daran ausrichten. Wer von einer DSK-Position abweicht, trägt die Begründungslast gegenüber seiner zuständigen Aufsichtsbehörde.
Die Kurzpapiere zu Einzelthemen wie dem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, das Standard-Datenschutzmodell als methodischer Rahmen für Schutzmaßnahmen, und die Liste der Verarbeitungen, für die eine Datenschutz-Folgenabschätzung zwingend ist. Abzugrenzen ist die DSK vom Europäischen Datenschutzausschuss, der auf EU-Ebene arbeitet und dessen Leitlinien europaweit gelten.
Nein. Sie sind aber faktisch maßgeblich, weil die Aufsichtsbehörden ihre Praxis daran ausrichten.
Die DSK ist das deutsche Gremium der Bundes- und Landesbehörden. Der Europäische Datenschutzausschuss arbeitet auf EU-Ebene, seine Leitlinien gelten europaweit.