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KRITIS (Kritische Infrastrukturen)
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KRITIS (Kritische Infrastrukturen)

KRITIS steht für Kritische Infrastrukturen: Einrichtungen und Anlagen, deren Ausfall zu erheblichen Versorgungsengpässen oder Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit führen würde. In Deutschland ist der Begriff über das BSI-Gesetz und die BSI-Kritisverordnung rechtlich definiert.

Zuletzt geprüft
September 11, 2026
Lesedauer
Kurzdefinition
KRITIS steht für Kritische Infrastrukturen: Einrichtungen und Anlagen, deren Ausfall zu erheblichen Versorgungsengpässen oder Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit führen würde. In Deutschland ist der Begriff über das BSI-Gesetz und die BSI-Kritisverordnung rechtlich definiert.

KRITIS ist die in Deutschland gebräuchliche Kurzform für Kritische Infrastrukturen. Der Begriff bezeichnet Anlagen, die für das Funktionieren des Gemeinwesens notwendig sind und deren Ausfall gravierende Folgen hätte.

Sektoren

Das BSI-Gesetz erfasst die Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr sowie Siedlungsabfallentsorgung. Ob eine konkrete Anlage als kritische Anlage gilt, richtet sich nach den Schwellenwerten der BSI-Kritisverordnung, die typischerweise an einer Versorgungswirkung von 500.000 Personen ansetzen.

Verhältnis zu NIS2

Mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz wurde der Anwendungsbereich deutlich ausgeweitet. Betreiber kritischer Anlagen sind dort automatisch besonders wichtige Einrichtungen und unterliegen zusätzlich zu den allgemeinen Risikomanagementpflichten den besonderen Anforderungen an kritische Anlagen, etwa dem Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung. KRITIS ist damit eine Teilmenge des NIS2-Anwendungsbereichs, nicht dessen Synonym.

Abgrenzung zum KRITIS-Dachgesetz

Das KRITIS-Dachgesetz setzt die EU-Richtlinie (EU) 2022/2557 um und adressiert die physische Resilienz kritischer Einrichtungen. Es ergänzt die auf Cybersicherheit ausgerichteten Regelungen des BSI-Gesetzes.

Häufige Fragen

Ist jedes NIS2-pflichtige Unternehmen KRITIS?

Nein. KRITIS-Betreiber sind eine kleine Teilmenge des NIS2-Anwendungsbereichs. Die meisten NIS2-pflichtigen Einrichtungen betreiben keine kritische Anlage im Sinne der BSI-Kritisverordnung.

SECJUR-Bezug