Die NIS2-Sektoren sind die Wirtschaftsbereiche, deren Einrichtungen in den Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie und des deutschen NIS2-Umsetzungsgesetzes fallen. Sie sind in Anlage 1 (Sektoren hoher Kritikalität) und Anlage 2 (sonstige kritische Sektoren) aufgeführt.
Ob eine Organisation unter NIS2 fällt, entscheidet sich in zwei Schritten: Zuerst muss sie einem der gelisteten Sektoren angehören, danach werden die Größenschwellen geprüft.
Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheitswesen, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur, Verwaltung von IKT-Diensten im Business-to-Business-Bereich, öffentliche Verwaltung und Weltraum.
Post- und Kurierdienste, Abfallbewirtschaftung, Produktion und Handel mit chemischen Stoffen, Produktion und Vertrieb von Lebensmitteln, verarbeitendes Gewerbe einschließlich Medizinprodukte, Maschinenbau, Fahrzeugbau und Elektronik, Anbieter digitaler Dienste sowie Forschungseinrichtungen.
Einrichtungen aus Anlage 1 können je nach Größe besonders wichtige oder wichtige Einrichtungen sein. Einrichtungen aus Anlage 2 können ausschließlich wichtige Einrichtungen sein. Die Sektorzuordnung richtet sich nach der tatsächlich erbrachten Dienstleistung, nicht nach der Branchenbezeichnung im Handelsregister.