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NIS2-Sektoren (Anhang I und II der NIS2-Richtlinie)
Informationssicherheit
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NIS2-Sektoren (Anhang I und II der NIS2-Richtlinie)

Die NIS2-Sektoren sind die Wirtschaftsbereiche, deren Einrichtungen in den Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie und des deutschen NIS2-Umsetzungsgesetzes fallen. Sie sind in Anlage 1 (Sektoren hoher Kritikalität) und Anlage 2 (sonstige kritische Sektoren) aufgeführt.

Zuletzt geprüft
September 11, 2026
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Kurzdefinition
Die NIS2-Sektoren sind die Wirtschaftsbereiche, deren Einrichtungen in den Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie und des deutschen NIS2-Umsetzungsgesetzes fallen. Sie sind in Anlage 1 (Sektoren hoher Kritikalität) und Anlage 2 (sonstige kritische Sektoren) aufgeführt.

Ob eine Organisation unter NIS2 fällt, entscheidet sich in zwei Schritten: Zuerst muss sie einem der gelisteten Sektoren angehören, danach werden die Größenschwellen geprüft.

Anlage 1: Sektoren hoher Kritikalität

Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheitswesen, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur, Verwaltung von IKT-Diensten im Business-to-Business-Bereich, öffentliche Verwaltung und Weltraum.

Anlage 2: Sonstige kritische Sektoren

Post- und Kurierdienste, Abfallbewirtschaftung, Produktion und Handel mit chemischen Stoffen, Produktion und Vertrieb von Lebensmitteln, verarbeitendes Gewerbe einschließlich Medizinprodukte, Maschinenbau, Fahrzeugbau und Elektronik, Anbieter digitaler Dienste sowie Forschungseinrichtungen.

Bedeutung der Zuordnung

Einrichtungen aus Anlage 1 können je nach Größe besonders wichtige oder wichtige Einrichtungen sein. Einrichtungen aus Anlage 2 können ausschließlich wichtige Einrichtungen sein. Die Sektorzuordnung richtet sich nach der tatsächlich erbrachten Dienstleistung, nicht nach der Branchenbezeichnung im Handelsregister.

Häufige Fragen

SECJUR-Bezug