Vor einigen Jahren war der Einsatz von Videokonferenzsystemen noch die Ausnahme. Inzwischen gehören Videokonferenzsysteme für viele Unternehmen zum unerlässlichen Bestandteil des Geschäftsalltags. Da bei Videokonferenzen eine Verarbeitung zahlreicher personenbezogener Daten erfolgt, sind spezifische datenschutzrechtliche Anforderungen zu beachten. Dies findet in den meisten Unternehmen noch zu wenig Beachtung. Nachfolgend daher einige Tipps und Hinweise, die Sie bei der Auswahl eines Videokonferenzsystems und der Durchführung von Videokonferenzen berücksichtigen sollten. (Diese Aufzählung ist nicht abschließend.)
Neben den oben aufgeführten Punkten finden Sie weitere nützliche Informationen in der „Orientierungshilfe Videokonferenzsysteme“ der Datenschutzkonferenz vom 23.10.2020.
Für eine individuelle Beratung kontaktieren Sie gerne das Team der secjur GmbH.
Vor einigen Jahren war der Einsatz von Videokonferenzsystemen noch die Ausnahme. Inzwischen gehören Videokonferenzsysteme für viele Unternehmen zum unerlässlichen Bestandteil des Geschäftsalltags. Da bei Videokonferenzen eine Verarbeitung zahlreicher personenbezogener Daten erfolgt, sind spezifische datenschutzrechtliche Anforderungen zu beachten. Dies findet in den meisten Unternehmen noch zu wenig Beachtung. Nachfolgend daher einige Tipps und Hinweise, die Sie bei der Auswahl eines Videokonferenzsystems und der Durchführung von Videokonferenzen berücksichtigen sollten. (Diese Aufzählung ist nicht abschließend.)