NIS2 Backup – Datensicherung als gesetzliche Pflicht
NIS2 Backup – Datensicherung als gesetzliche Pflicht
Bettina Stearn
ISO/IEC 27001 Auditorin & QM-Fachexpertin (ISO 9001)
21 Mar 2026
7 min
Bettina Stearn ist zertifizierte ISO/IEC 27001 Auditorin und Beraterin für Datenschutz und Informationssicherheit. Mit mehr als 15 Jahren Erfahrung in Informationssicherheit, Qualitätsmanagement und Datenschutz begleitet sie Organisationen bei der Einführung und Zertifizierung von Managementsystemen nach internationalen Standards. Neben ihrer Spezialisierung auf ISO 27001 und TISAX® verfügt sie über umfangreiche Erfahrung in der Implementierung und Auditierung von Managementsystemen nach ISO 9001 sowie eine Ausbildung zur QM-Fachexpertin (TÜV SÜD). Ihr Fokus liegt auf der sicheren und effizienten Umsetzung regulatorischer Anforderungen – von NIS2 über TISAX® bis hin zur KI-Compliance nach EU-Vorgaben. Dabei verbindet sie technisches Know-how mit strategischem Blick für nachhaltige Sicherheitsstrukturen.
Key Takeaways
§30 Abs. 2 Nr. 3 BSIG verpflichtet NIS2-betroffene Unternehmen zu einem dokumentierten Backup-Management einschließlich Wiederherstellung nach einem Notfall.
Die 3-2-1-Backup-Regel (3 Kopien, 2 Medientypen, 1 Offsite) gilt als Mindeststandard für NIS2-Compliance, erweitert um eine immutable Kopie als Ransomware-Schutz.
Immutable Backups verhindern, dass Angreifer oder Malware Sicherungskopien verschlüsseln oder löschen, und sind damit eine zentrale technische Maßnahme gegen Ransomware.
Ohne regelmäßige Wiederherstellungstests und deren Dokumentation fehlt der Nachweis, dass das Backup-Konzept im Ernstfall funktioniert.
Die NIS2-Richtlinie macht Datensicherung zur gesetzlichen Pflicht. §30 Abs. 2 Nr. 3 BSIG fordert von betroffenen Unternehmen ausdrücklich ein Backup-Management einschließlich Wiederherstellung nach einem Notfall. Wer bisher Backups als rein operative IT-Aufgabe behandelt hat, muss umdenken: Seit dem 6. Dezember 2025 ist ein dokumentiertes, getestetes Backup-Konzept eine regulatorische Anforderung.
Dieser Artikel erklärt, welche konkreten Anforderungen NIS2 an Ihre Datensicherung stellt und wie Sie diese mit bewährten Methoden umsetzen.
Datensicherung als NIS2-Anforderung
§30 Abs. 2 Nr. 3 BSIG nennt die "Aufrechterhaltung des Betriebs, wie Backup-Management und Wiederherstellung nach einem Notfall" als eine der zehn Pflichtmaßnahmen. Die NIS2-Durchführungsverordnung (NIS2UmsVO) konkretisiert diese Anforderung in Annex 4.2 mit sechs Teilbereichen:
Regelmäßig prüfen, ob Sicherungskopien vollständig und einsatzbereit sind
4.2.4 Redundanz
IT-Systeme, Betriebsstätten, Personal und Kommunikationskanäle redundant vorhalten
4.2.5 Monitoring
Ressourcen überwachen und an Sicherheitsanforderungen anpassen
4.2.6 Wiederherstellungstests
Regelmäßig testen, ob Backups im Ernstfall funktionieren, und Ergebnisse dokumentieren
Der Gesetzgeber betont den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz: Die Maßnahmen müssen "angemessen, verhältnismäßig und wirksam" sein (§30 Abs. 1 Satz 1). Ein KMU mit 80 Mitarbeitern braucht kein Enterprise-Backup-System mit Echtzeit-Replikation. Was es aber braucht: ein Backup-Konzept, das zur Risikolage passt und nachweisbar umgesetzt wird. Einen vollständigen Überblick über alle zehn Maßnahmenbereiche des §30 BSIG finden Sie unter NIS2-Anforderungen im Überblick.
Die 3-2-1-Backup-Regel im NIS2-Kontext
Die 3-2-1-Backup-Regel ist ein bewährter Mindeststandard: 3 Kopien der Daten auf 2 verschiedenen Medientypen, davon 1 Kopie an einem externen Standort. Diese Regel erfüllt direkt die Anforderung aus NIS2UmsVO 4.2.2, die einen "sicheren Speicherort außerhalb des primären Netz- und Informationssystems" verlangt.
In der Praxis reicht die klassische 3-2-1-Regel allein nicht mehr aus. Ransomware-Angriffe zielen gezielt auf Backups, auch auf Offsite-Kopien, wenn diese über das Netzwerk erreichbar sind. Die Erweiterung zur 3-2-1-1-Regel ergänzt eine vierte Dimension: mindestens eine Kopie, die unveränderlich (immutable) oder physisch isoliert (air-gapped) gespeichert wird.
Konkret kann das so aussehen: Produktionsdaten auf dem Server (Kopie 1), tägliche Sicherung auf ein NAS (Kopie 2, anderer Medientyp), wöchentliche Cloud-Sicherung (Kopie 3, externer Standort) und eine immutable Kopie im Object Storage mit S3 Object Lock (Kopie 4, unveränderlich). Die ersten drei Kopien decken die NIS2-Mindestanforderung ab. Die vierte ist der Ransomware-Schutz.
Immutable Backups: Schutz vor Ransomware
Immutable Backups sind Sicherungskopien, die nach dem Schreiben für einen definierten Zeitraum nicht verändert, gelöscht oder verschlüsselt werden können. Auch ein Administrator mit vollen Rechten oder Malware mit gestohlenen Zugangsdaten kann diese Kopien während der Sperrfrist nicht antasten. Technisch wird das über ein WORM-Flag (Write Once Read Many) im Object Storage oder Dateisystem umgesetzt.
Warum das für NIS2 relevant ist: Ransomware-Angreifer suchen und zerstören gezielt Backups, bevor sie Produktionssysteme verschlüsseln. Wenn alle Sicherungskopien erreichbar und veränderbar sind, fällt die letzte Verteidigungslinie. Immutable Backups durchbrechen dieses Muster, weil sie selbst bei kompromittierten Admin-Konten intakt bleiben.
Die Aufbewahrungsdauer der Immutable-Kopie sollte mindestens die durchschnittliche Erkennungszeit eines Ransomware-Befalls abdecken. Branchenwerte liegen bei 14 bis 30 Tagen. Wer die Immutable-Retention auf 30 Tage setzt, hat auch dann noch eine saubere Kopie, wenn der Angriff erst nach zwei Wochen entdeckt wird.
"Ein Backup, das nie getestet wurde, ist eine Annahme, kein Schutz. NIS2 fordert nicht nur, dass Sie sichern, sondern dass Sie nachweisen können, dass die Wiederherstellung funktioniert. Der Nachweis entsteht durch dokumentierte Tests, nicht durch das Vertrauen in die Technik."
Bettina Stearn, ISO/IEC 27001 Auditorin & QM-Fachexpertin bei SECJUR
Eine ISMS-Plattform wie SECJUR hilft, die Backup-Richtlinie zu dokumentieren und die Umsetzung nachweisbar zu machen. Statt Backup-Konzept, Testprotokolle und Maßnahmenverfolgung in separaten Dokumenten zu pflegen, lässt sich alles in einem System bündeln. Das spart Zeit bei internen Audits und beim Nachweis gegenüber dem BSI.
Backup-Frequenz und Aufbewahrungsfristen
NIS2 schreibt keine fixen Backup-Intervalle vor. Die Frequenz muss aus der Risikobewertung abgeleitet werden (NIS2UmsVO 4.2.2). In der Praxis haben sich folgende Richtwerte etabliert: tägliche Sicherungen für geschäftskritische Systeme (ERP, CRM, Finanzbuchhaltung), wöchentliche Sicherungen für unkritische Systeme (Fileshares, Entwicklungsumgebungen), und Continuous Data Protection (CDP) für Hochverfügbarkeitsanforderungen.
Bei den Aufbewahrungsfristen spielen zwei Faktoren zusammen. Erstens: regulatorische Mindestfristen. Das HGB fordert eine zehnjährige Aufbewahrung für Handelsbücher und Buchungsbelege (§257 HGB). Steuerlich relevante Daten unterliegen der Abgabenordnung. Diese Fristen gelten unabhängig von NIS2. Zweitens: die Ransomware-Erkennungszeit. Die immutable Kopie sollte mindestens 14 bis 30 Tage vorgehalten werden, um nach einem spät erkannten Angriff noch auf saubere Daten zugreifen zu können.
Der Sicherungsplan muss beides abbilden und dokumentieren, welche Systeme in welcher Frequenz gesichert werden und welche Aufbewahrungsfristen gelten. Ohne diese Dokumentation fehlt der Nachweis bei einer BSI-Prüfung.
Wiederherstellungstests: Regelmäßige Prüfung der Backup-Integrität
Die NIS2UmsVO stellt eine Doppel-Anforderung: Annex 4.2.3 verlangt regelmäßige Integritätsprüfungen der Sicherungskopien, Annex 4.2.6 fordert regelmäßige Wiederherstellungstests. Beides zusammen soll sicherstellen, dass Backups nicht nur existieren, sondern im Ernstfall auch funktionieren.
In der Praxis scheitert die Wiederherstellung häufiger als erwartet. Typische Ursachen: korrupte Backup-Dateien, die nie geprüft wurden; inkompatible Softwareversionen zwischen Backup und Zielsystem; fehlende Abhängigkeiten (Datenbanken ohne zugehörige Konfigurationen). Wer erst im Notfall merkt, dass die Wiederherstellung nicht funktioniert, hat kein Backup. Der Test ist daher keine optionale Best Practice, sondern Teil der gesetzlichen Pflicht.
Empfohlene Frequenz: mindestens quartalsweise für kritische Systeme, halbjährlich für unkritische. Die Ergebnisse jedes Tests müssen dokumentiert werden, einschließlich gefundener Probleme und eingeleiteter Korrekturmaßnahmen. Mit einer Plattform wie SECJUR lassen sich Backup-Tests als wiederkehrende Maßnahme planen und die Ergebnisse revisionssicher ablegen. Das ist besonders dann relevant, wenn das BSI gemäß §61 NIS2UmsuCG die Umsetzung der Maßnahmen überprüft.
Wie das Backup-Konzept in ein umfassendes Business Continuity Management eingebettet wird, einschließlich Notfallplänen, Krisenkommunikation und Wiederanlaufplanung, erfahren Sie im BCM-Artikel.
Bettina Stearn ist zertifizierte ISO/IEC 27001 Auditorin und Beraterin für Datenschutz und Informationssicherheit. Mit mehr als 15 Jahren Erfahrung in Informationssicherheit, Qualitätsmanagement und Datenschutz begleitet sie Organisationen bei der Einführung und Zertifizierung von Managementsystemen nach internationalen Standards. Neben ihrer Spezialisierung auf ISO 27001 und TISAX® verfügt sie über umfangreiche Erfahrung in der Implementierung und Auditierung von Managementsystemen nach ISO 9001 sowie eine Ausbildung zur QM-Fachexpertin (TÜV SÜD). Ihr Fokus liegt auf der sicheren und effizienten Umsetzung regulatorischer Anforderungen – von NIS2 über TISAX® bis hin zur KI-Compliance nach EU-Vorgaben. Dabei verbindet sie technisches Know-how mit strategischem Blick für nachhaltige Sicherheitsstrukturen.
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§30 Abs. 2 Nr. 3 BSIG fordert von NIS2-pflichtigen Unternehmen ein Backup-Management einschließlich Wiederherstellung nach einem Notfall. Die NIS2UmsVO konkretisiert dies in Annex 4.2 mit sechs Anforderungen: Sicherungskopien, Sicherungspläne, Integritätsprüfung, Redundanz, Monitoring und Wiederherstellungstests.
Was ist die 3-2-1-Backup-Regel?
Die 3-2-1-Backup-Regel besagt: 3 Kopien der Daten auf 2 verschiedenen Medientypen, davon 1 Kopie an einem externen Standort. Im NIS2-Kontext empfiehlt sich die Erweiterung zur 3-2-1-1-Regel mit einer zusätzlichen immutable Kopie als Ransomware-Schutz.
Was sind Immutable Backups?
Immutable Backups sind Sicherungskopien, die nach dem Schreiben für einen definierten Zeitraum nicht verändert, gelöscht oder verschlüsselt werden können. Sie schützen vor Ransomware, weil selbst kompromittierte Admin-Konten die Daten nicht antasten können.
Wie oft müssen Backups nach NIS2 getestet werden?
NIS2 schreibt keine fixe Frequenz vor, aber die NIS2UmsVO fordert regelmäßige Wiederherstellungstests mit dokumentierten Ergebnissen. In der Praxis empfehlen sich quartalsweise Tests für kritische Systeme und halbjährliche Tests für unkritische Systeme. Eine ISMS-Plattform wie SECJUR hilft, die Tests zu planen und revisionssicher zu dokumentieren.
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