


10 Sep 2026
4 min
Die DSGVO schützt personenbezogene Daten, die auf eine natürliche Person zurückgeführt werden können, wie Kontaktdaten, Adresse, Geburtsdatum, Kontonummer oder IP-Adresse.
Besonders sensible Daten sind jene, die ethnische Herkunft, politische Meinung, religiöse Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische oder biometrische Daten, Gesundheitsdaten, Daten zum Sexualleben und sexuelle Orientierung einer Person betreffen.
Diese sensiblen Datenarten bedürfen eines besonderen Schutzes, da ihre Verarbeitung erhebliche Risiken für die Grundrechte und Freiheiten der einzelnen Personen darstellt.
Um ein angemessenes Schutzniveau für solche Daten zu gewährleisten, sind höhere Sicherheitsvorkehrungen wie Verschlüsselungen und strenge Zugriffskontrollen erforderlich.
Automatisieren Sie Ihre Compliance Prozesse mit dem Digital Compliance Office
Die häufigsten Fragen zum Thema
Grundsätzlich schützt die DSGVO personenbezogene Daten. Letztlich unterfallen alle geschäftlich verwendeten Informationen, die auf eine natürliche Person zurückzuführen sind, dem europäischen Datenschutz.
Personenbezogene Daten einer natürlichen Person, die die rassistische und ethnische Herkunft, politische Meinung, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische oder biometrische Daten, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben betreffen.
Überwachungsaudits sind schlanke Routineprüfungen Ihres QMS im 3-Jahres-Zyklus. Erfahren Sie, wann sie stattfinden, wie Auditoren vorgehen und wie Sie sich optimal vorbereiten.

Der EU AI Act stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen: Hochrisiko-KI darf nur mit einer benannten Stelle auf den Markt, doch vielen fehlt Klarheit über Auswahl, Ablauf und Zusammenarbeit. Dieser Leitfaden zeigt praxisnah, wie Sie Ihr KI-System korrekt einstufen, die richtige benannte Stelle finden und eine reibungslose Zertifizierung vorbereiten, von der Dokumentation bis zum Audit. So verwandeln Sie regulatorische Komplexität in einen strategischen Vorteil und beschleunigen Ihren Markteintritt in der EU.

Erhebliche Sicherheitsvorfälle müssen dem BSI in drei Stufen gemeldet werden: 24 Stunden, 72 Stunden, 1 Monat. So funktioniert der Meldeprozess nach §32 NIS2UmsuCG in der Praxis.