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Pseudonymisierung
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Pseudonymisierung

Verarbeitung personenbezogener Daten so, dass sie ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen keiner Person mehr zugeordnet werden können. Die Zuordnungsinformation wird getrennt aufbewahrt und geschützt. Pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogen und unterliegen weiter der DSGVO.

Zuletzt geprüft
September 11, 2026
Lesedauer
Kurzdefinition
Verarbeitung personenbezogener Daten so, dass sie ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen keiner Person mehr zugeordnet werden können. Die Zuordnungsinformation wird getrennt aufbewahrt und geschützt. Pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogen und unterliegen weiter der DSGVO.

Definition und Abgrenzung

Die Legaldefinition steht in Art. 4 Nr. 5 DSGVO. Entscheidend ist, dass die Zuordnung technisch weiterhin möglich bleibt, aber zusätzliche Informationen erfordert, die getrennt gehalten werden. Anonymisierte Daten unterscheiden sich davon grundlegend: bei ihnen ist die Zuordnung dauerhaft ausgeschlossen, weshalb die DSGVO auf sie nicht mehr anwendbar ist.

Wirkung

Pseudonymisierung ist in Art. 32 Abs. 1 lit. a ausdrücklich als Schutzmaßnahme genannt und senkt bei einer Datenschutzverletzung das Risiko für die betroffenen Personen. Sie befreit aber nicht von den Pflichten der DSGVO, weil die Daten personenbezogen bleiben.

In der Praxis

Die Wirkung hängt vollständig davon ab, wie gut die Zuordnungstabelle getrennt und gesichert ist. Liegen Pseudonym und Schlüssel im selben System mit denselben Zugriffsrechten, ist der Schutz rechnerisch vorhanden und praktisch keiner.

Häufige Fragen

Sind pseudonymisierte Daten noch personenbezogen?

Ja. Die Zuordnung ist mit zusätzlichen Informationen weiterhin möglich, deshalb gilt die DSGVO uneingeschränkt.

Was ist der Unterschied zur Anonymisierung?

Bei Anonymisierung ist die Zuordnung dauerhaft ausgeschlossen. Anonyme Daten fallen nicht mehr unter die DSGVO.

SECJUR-Bezug