
„SECJUR nimmt uns bei der Informationssicherheit den entscheidenden Teil der Arbeit ab. Wir hatten nur wenige Wochen bis zum Zertifizierungsaudit und im Unternehmen niemanden, der ein ISMS aufbaut. Dank SECJUR mussten wir bis heute keine eigene Stelle besetzen und haben dennoch problemlos das Audit bestanden.“

Ein dedizierter SECJUR-Experte baut und betreibt Ihr NISG-konformes Risikomanagement proaktiv und automatisiert.
Die Erfolgsrate bei NISG-Umsetzungen unserer Kunden liegt bei 100 %.


Ich habe die Richtlinie Zugriffskontrolle an Ihre Prozesse angepasst. Sie liegt zur Freigabe bereit.
Termin am 14. November, Unterlagen sind vorbereitet.
SECJUR Kunden sind in guter Gesellschaft







Software und Expertise in einem. Rund 80 % Ihrer ISMS-Aufgaben übernehmen wir. Sie liefern Informationen, geben frei und binden Ihre Organisation ein.



Zugangsrichtlinie an Ihr Unternehmen angepasst.
Ab dem 1. Oktober 2026 gelten mit dem NISG Risikomanagement-, Melde- und Lieferkettenpflichten für wesentliche und wichtige Einrichtungen in Österreich.


Klassische Beratung, reine Compliance-Software oder SECJUR: So unterscheiden sich die drei Wege zu Ihrem Managementsystem.


„Mit SECJUR lassen sich alle NIS2-Anforderungen auf einer Plattform umsetzen. Dadurch konnten wir binnen einer Woche ein zentrales, skalierbares Richtliniensystem für die NIS2 schaffen, das nun in allen europäischen Werken ausgerollt werden kann.“



„SECJUR nimmt uns bei der Informationssicherheit den entscheidenden Teil der Arbeit ab. Wir hatten nur wenige Wochen bis zum Zertifizierungsaudit und im Unternehmen niemanden, der ein ISMS aufbaut. Dank SECJUR mussten wir bis heute keine eigene Stelle besetzen und haben dennoch problemlos das Audit bestanden.“



„Dank SECJUR konnten wir schnell ein hochwertiges ISMS aufbauen, wie uns auch in den Zertifizierungsaudits bestätigt wurde. Unser zugewiesener Berater hat uns stets kompetent unterstützt - als wäre er ein Teil der Firma. Freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit!“

Das NISG setzt die NIS2-Richtlinie in Österreich um und gilt für wesentliche und wichtige Einrichtungen, etwa in Energie, Gesundheit, Verkehr, digitaler Infrastruktur und öffentlicher Verwaltung. Ab dem 1. Oktober 2026 gelten die Risikomanagement-, Melde- und Lieferkettenpflichten verbindlich.
Das NISG verlangt ein Risikomanagement für die Netz- und Informationssicherheit, die Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle an die zuständige Behörde sowie Sorgfaltspflichten gegenüber Ihrer Lieferkette. Ihr SECJUR-Experte baut und betreibt diese Prozesse mit Ihnen.
Das NISG sieht Aufsichtsmaßnahmen der zuständigen Behörde vor. Die konkreten Bußgeldrahmen regeln die Durchführungsbestimmungen; Ihr SECJUR-Experte ordnet das Risiko für Ihr Unternehmen ein.
80 % der Umsetzungsarbeit übernehmen wir. Sie brauchen einen internen Koordinator sowie Fachabteilungen, die die technischen und organisatorischen Maßnahmen aus Ihrem Risikomanagement umsetzen.
Die Vorgaben sind für alle betroffenen Einrichtungen gleich, vom Mittelständler bis zum Konzern. Welche Maßnahmen, Meldewege und Nachweise zu Ihrem Unternehmen passen und der Aufsicht standhalten, erarbeitet Ihr Experte mit Ihnen.