
„SECJUR nimmt uns bei der Informationssicherheit den entscheidenden Teil der Arbeit ab. Wir hatten nur wenige Wochen bis zum Zertifizierungsaudit und im Unternehmen niemanden, der ein ISMS aufbaut. Dank SECJUR mussten wir bis heute keine eigene Stelle besetzen und haben dennoch problemlos das Audit bestanden.“

Ihr Team lädt vertrauliche Kunden- und Personendaten in ChatGPT, Claude und Co. Mit Ihrer Erlaubnis oder ohne.
Die AI Firewall prüft jede Anfrage direkt im KI-Tool und sagt sofort, ob sie erlaubt ist.
Ein fester Experte übernimmt die Rolle Ihres KI-Beauftragten. Er setzt den EU AI Act in Ihrem Unternehmen um, baut auf Wunsch ein KI-Managementsystem nach ISO 42001 auf und berichtet direkt an Ihre Geschäftsführung.
Mit KI-Inventar und Risikoklassifizierung im DCO.

SECJUR Kunden sind in guter Gesellschaft







Software und Expertise in einem. Rund 80 % Ihrer Aufgaben aus dem EU AI Act übernehmen wir. Sie liefern Informationen, geben frei und binden Ihre Organisation ein.


Chatbot-Tool als begrenztes Risiko eingestuft.
Ihr KI-Beauftragter setzt den EU AI Act um und baut auf Wunsch ein KI-Managementsystem nach ISO 42001 auf: KI-Inventar, Risikoklassen, Transparenzpflichten und Grundrechte-Folgenabschätzungen.
Mehr zum KI-Management →DSGVO und Schweizer nDSG im selben System: Verarbeitungsverzeichnis, Betroffenenanfragen und Datenschutz-Folgenabschätzungen.
Mehr zum Datenschutz →ISO 9001 auf derselben Basis, mit gemeinsamen Dokumenten, Audits und Management-Reviews.
Mehr zum Qualitätsmanagement →Ein sicherer, anonymer Meldekanal nach deutschen und EU-Vorgaben.
Mehr zum Hinweisgeberschutz →ISO 27001, NIS2, TISAX®, DORA und SOC 2 auf derselben Basis. Controls setzen Sie einmal um und nutzen sie für jedes weitere Framework.
Mehr zur Informationssicherheit →Ihr KI-Beauftragter ist ein fester Experte, der den EU AI Act und Ihre Branche kennt und für Sie direkt erreichbar ist.








Interner KI-Beauftragter, externer Berater nach Tagessatz oder SECJUR: So unterscheiden sich die drei Wege zu Ihrem KI-Beauftragten.
Nicht ausdrücklich. Der EU AI Act verlangt aber, dass Ihre Mitarbeitenden über ausreichende KI-Kompetenz verfügen (Art. 4), dass Sie Ihre KI-Systeme einordnen und die Pflichten je Risikoklasse erfüllen. Ein KI-Beauftragter bündelt diese Aufgaben.
80 % der Aufwände aus dem EU AI Act übernehmen wir. Sie brauchen einen internen Koordinator, der neue KI-Tools und Projekte früh an Ihren KI-Beauftragten meldet.
Nein. Verantwortung und Entscheidungen bleiben bei Ihrer Geschäftsführung. Ihr KI-Beauftragter berät, steuert die Umsetzung und berichtet regelmäßig, damit die Geschäftsführung ihrer Verantwortung nachkommen kann.
Ja. Auch wer KI-Systeme nur einsetzt, hat Pflichten, etwa zur KI-Kompetenz der Mitarbeitenden und zur Transparenz. Ihr KI-Beauftragter erfasst die Tools im KI-Inventar, ordnet sie ein und legt Regeln für die Nutzung fest.
Ihr KI-Beauftragter bewertet den Vorfall. Betrifft er ein Hochrisiko-KI-System, bereitet er die Meldung an die Marktüberwachungsbehörde vor (Art. 73).