2. Operative Aufsicht: Umsetzung kontrollieren und Wirksamkeit sicherstellen
Neben der strategischen Dimension verlangt NIS2 eine aktive Aufsicht über die operative Umsetzung. Geschäftsführungen müssen sich regelmäßig darüber informieren lassen, ob Sicherheitsmaßnahmen funktionieren, ob Vorfälle auftreten und ob es Lücken in Prozessen oder Systemen gibt.
Es reicht nicht aus, Maßnahmen einmal zu beschließen – ihre Wirksamkeit muss überwacht werden. Dazu gehören interne Reports, Prüfberichte, Risikoanalysen und regelmäßige Abstimmungen mit Sicherheitsverantwortlichen. Die Leitungsebene soll in der Lage sein, Fragen zu stellen, Prioritäten festzulegen und bei Bedarf nachzusteuern. Unternehmen brauchen dafür klare Governance-Strukturen, definierte Rollen und ein Berichtswesen, das die Geschäftsleitung in die Lage versetzt, fundierte Entscheidungen zu treffen.
3. Persönliche Kompetenz: Pflichtschulungen und persönliches Haftungsrisiko
Ein weiterer Kernpunkt der NIS2 ist die Verpflichtung, dass Mitglieder der Geschäftsführung regelmäßig an Schulungen teilnehmen müssen. Diese Trainings sollen sicherstellen, dass Leitungsbefugte Risiken, technische Grundlagen und gesetzliche Anforderungen verstehen – und somit in die Lage versetzt werden, angemessene Entscheidungen zu treffen und Gefahren einzuschätzen.
Die EU formuliert das bewusst deutlich: Unwissen schützt nicht vor Verantwortung. Kommt es zu Pflichtverletzungen, weil Risiken ignoriert, Maßnahmen nicht umgesetzt oder Berichte nicht eingefordert wurden, kann die Geschäftsführung persönlich haftbar gemacht werden. Damit entwickelt sich Cybersicherheit zu einem Compliance-Pflichtthema auf höchster Ebene – vergleichbar mit Datenschutz, Arbeitssicherheit oder Finanzaufsicht.
Im Ergebnis verlangt NIS2 von Geschäftsführer:innen drei Dinge: informierte Entscheidungen, aktive Kontrolle und persönliche Qualifikation.
Für viele Organisationen bedeutet das eine grundlegende Veränderung im Umgang mit Informationssicherheit – aber auch die Chance, Risiken strukturiert zu reduzieren und langfristig widerstandsfähiger zu werden. Wenn Sie möchten, formuliere ich diesen Abschnitt gern nochmals kürzer, pointierter oder als Teil eines Whitepapers oder LinkedIn-Posts.
Welche Strafen drohen?
Die Bußgelder orientieren sich am weltweiten Jahresumsatz – und können bis zu 10 Mio. EUR oder 2 % des Umsatzes erreichen. In Härtefällen kann der Geschäftsführung die Aufsicht entzogen werden.
Das BSI hat bereits signalisiert: Kontrollen starten nicht sofort, aber Unternehmen müssen unverzüglich mit der Umsetzung beginnen.
Der Countdown läuft – jetzt ist der richtige Moment zu starten
Mit der Entscheidung des Bundesrats steht fest: Die NIS2-Pflichten kommen – und sie kommen schnell.
Für Unternehmen bedeutet das: Prozesse, Dokumentation, Sicherheitsmaßnahmen und Organisationsstrukturen müssen rechtzeitig angepasst werden. Der Aufwand ist hoch, aber mit den richtigen Tools ökonomisch und pragmatisch zu bewältigen. Bei SECJUR unterstützen wir Sie dabei, die Anforderungen effizient zu erfüllen – vollständig digital, audit-sicher und mit zertifizierten Expert:innen an Ihrer Seite.
Unser dringender Hinweis an alle möglicherweise betroffenen Unternehmen
Wenn Sie vermuten, dass Ihr Unternehmen unter NIS2 fallen könnte, sollten Sie jetzt unbedingt handeln. Je früher Sie beginnen, desto leichter lässt sich die Umsetzung stemmen – und desto besser schützen Sie Ihr Unternehmen vor Risiken, Haftung und Sanktionen.
Vereinbaren Sie gern einen Termin mit uns, damit wir gemeinsam klären, welche Schritte jetzt notwendig sind, um die NIS2-Auflagen rechtzeitig und effizient zu erfüllen.
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