Viele Webseiten verfügen über eine Datenschutzerklärung. Aber benötigt wirkliche jede Internetseite eine Datenschutzerklärung? Muss auch die Homepage einer Privatperson eine Datenschutzerklärung haben?
Die Antwort auf diese Frage gibt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In dieser ist geregelt, dass jeder, der personenbezogene Daten (z.B. IP-Adressen) erhebt, der betroffenen Person spätestens zum Zeitpunkt der Erhebung gewisse Informationen zur Verfügung stellen muss. Die Umsetzung dieser Informationspflicht erfolgt durch Zurverfügungstellung einer Datenschutzerklärung (sogar vorzugswürdig ist die Bezeichnung „Datenschutzhinweis“ oder „Datenschutzinformationen“; diese Begriffe haben sich aber jedenfalls für Webseiten noch nicht durchgesetzt).
Diese Regelung der DSGVO gilt unabhängig davon, ob die Internetseite durch ein Unternehmen oder eine Privatperson betrieben wird. Auch als Privatperson muss Ihre Homepage eine Datenschutzerklärung enthalten, insoweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt!
Eine fehlende oder unzureichende Datenschutzerklärung kann unangenehme Folgen haben:
Zweck der Datenschutzerklärung ist, die betroffenen Personen vor der Erhebung ihrer personenbezogenen Daten darüber aufzuklären, zu welchen Zwecken die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erfolgt. Die genauen Anforderungen an den Inhalt einer Datenschutzerklärung sind in Art 13, 14 DSGVO (<u>hier</u> zu finden) geregelt. Eine Datenschutzerklärung muss in jedem Fall folgende Frage beantworten:
Die Antworten auf diese Fragen müssen in klarer und verständlicher Sprache im Rahmen der Datenschutzerklärung dargestellt werden.
Für die Datenschutzerklärung Ihrer Webseite bedeutet das, dass insbesondere alle Verarbeitungsvorgänge der personenbezogenen Daten verständlich und vollständig für den Nutzer dargestellt werden. Dies umfasst insbesondere das Erfassen von Logdaten, die Anmeldung zum Newsletter, die Verwendung eines Kontaktformulars, die Nutzung von Social-Plugins, die Einbindung von Google Maps und die Nutzung von Cookies.
Bei der Verwendung von allgemeinen Textbausteinen bzw. mittels Datenschutzerklärungsgenerator erstellter Datenschutzerklärungen besteht die Gefahr, dass die Darstellung der verschiedenen Verarbeitungsprozesse unvollständig oder unrichtig erfolgt. Wir empfehlen daher, stets einen Experten die Datenschutzerklärung prüfen zu lassen.
Fast jede Internetseite benutzt Cookies. Was gilt es hier zu beachten?
Bei Cookies müssen Sie zwischen zwei Arten von Cookies unterscheiden: Es gibt einerseits Cookies, die technisch zwingend notwendig sind, um Ihre Webseite zu betreiben (z.B. Sessions-Cookies). Anderseits gibt es technisch nicht notwendige Cookies (z.B. Tracking-Cookies).
Sie müssen Betroffene über die Verwendung der jeweiligen Cookies aufklären, unabhängig davon, ob es sich um einen technisch zwingend notwendigen oder technisch nicht notwendigen Cookie handelt. Sofern Sie auch technisch nicht notwendige Cookies verwenden (z.B. Google Analytics, Facebook), müssen Sie grundsätzlich vor Setzen des Cookies die aktive Einwilligung des Nutzers einholen. Dies geschieht über ein sogenanntes Cookie-Banner. Üblicherweise wird im Rahmen des Cookie-Banners auch über die jeweiligen Cookies aufgeklärt.
Interessante Zusatzinfo: Die Pflicht zur Information besteht hinsichtlich Cookies unabhängig davon, ob eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt oder Daten ohne Personenbezug verarbeitet werden.
Sie benötigen eine Datenschutzerklärung für Ihre Homepage, damit Sie Ihrer Informationspflicht, welche sich aus der DSGVO ergibt, nachkommen. Diese besteht, weil Sie personenbezogene Daten von Webseiten-Nutzern bei Nutzung Ihrer Internetseite erheben. Personenbezogene Daten werden aber auch in vielen anderen Fällen erhoben. Dies hat zur Folge, dass auch in vielen anderen Fällen Datenschutzerklärungen erforderlich sind, um die geltenden datenschutzrechtlichen Regeln einzuhalten. Typische weitere Anwendungsfälle sind z.B.: Datenschutzerklärungen für Beschäftigte und Datenschutzerklärungen für Bewerber.
Wir hoffen, Ihnen hier einen guten Überblick über das Thema Datenschutzerklärung gegeben zu haben. Sofern Sie noch Rückfragen zu dieser umfangreichen Thematik haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir freuen uns auf Sie.
Viele Webseiten verfügen über eine Datenschutzerklärung. Aber benötigt wirkliche jede Internetseite eine Datenschutzerklärung? Muss auch die Homepage einer Privatperson eine Datenschutzerklärung haben?