EU AI Act: Haftung und Sanktionen für Nicht-EU-Anbieter
EU AI Act: Haftung und Sanktionen für Nicht-EU-Anbieter
Niklas Hanitsch
Volljurist und Compliance-Experte
January 7, 2026
Nicht-EU-Anbieter von KI sind durch den EU AI Act voll haftbar, sobald ihre Systeme in der EU genutzt werden. Dieser Leitfaden zeigt, wie das Marktortprinzip, hohe Bußgelder und neue Beweislastregeln internationale Unternehmen zwingen, ihre KI-Governance, Dokumentation und Risikoklassifizierung EU-konform aufzustellen. Erfahren Sie, wie Sie Haftungsfallen vermeiden, einen EU-Bevollmächtigten korrekt einsetzen und Compliance in einen echten Marktvorteil verwandeln.
Als Jurist mit langjähriger Erfahrung als Anwalt für Datenschutz und IT-Recht kennt Niklas die Antwort auf so gut wie jede Frage im Bereich der digitalen Compliance. Er war in der Vergangenheit unter anderem für Taylor Wessing und Amazon tätig. Als Gründer und Geschäftsführer von SECJUR, lässt Niklas sein Wissen vor allem in die Produktentwicklung unserer Compliance-Automatisierungsplattform einfließen.
Key Takeaways
Der EU AI Act gilt auch für KI-Anbieter außerhalb der Europäischen Union.
Bereits die Nutzung von KI-Ergebnissen in der EU löst Compliance-Pflichten aus.
Nicht-EU-Unternehmen haften für Verstöße genauso wie europäische Anbieter.
Frühe AI-Act-Compliance wird zu einem entscheidenden Wettbewerbsvorteil.
Stellen Sie sich vor, Sie sind ein Tech-Unternehmer im Silicon Valley oder leiten ein innovatives Software-Haus in Zürich. Ihre KI-Lösung revolutioniert gerade den Markt – und dank des Internets haben Sie Nutzer auf der ganzen Welt, natürlich auch in Berlin, Paris und Rom.
Alles läuft perfekt, bis eines Tages ein Brief von einer europäischen Aufsichtsbehörde auf Ihrem Tisch landet. Der Vorwurf: Nichteinhaltung des EU AI Acts. Die mögliche Strafe? Ein zweistelliger Millionenbetrag.
Vielleicht denken Sie jetzt: „Moment mal, mein Hauptsitz ist gar nicht in der EU. Warum sollte mich das betreffen?“
Genau hier liegt einer der häufigsten Irrtümer in der modernen Tech-Welt. Ähnlich wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) macht auch der kommende AI Act nicht an Landesgrenzen halt. Wenn Ihre Algorithmen die digitalen Grenzen der Europäischen Union überschreiten, reisen die Gesetze gewissermaßen mit.
In diesem Artikel nehmen wir das „Juristen-Deutsch“ auseinander und schauen uns an, was der extraterritoriale Effekt konkret für Sie bedeutet, welche Haftungsrisiken lauern und wie Sie Schritt für Schritt auf der sicheren Seite bleiben.
Das Marktortprinzip: Warum Geografie im Digitalen keine Rolle spielt
Um zu verstehen, warum die EU Regeln für Unternehmen aufstellt, die physisch gar nicht dort ansässig sind, müssen wir das sogenannte Marktortprinzip verstehen.
Ganz einfach ausgedrückt bedeutet es: Wer am Markt der EU teilnehmen will, muss nach den Regeln der EU spielen.
Es ist irrelevant, ob Ihre Server in Kalifornien, London oder Singapur stehen. Entscheidend ist die Auswirkung Ihrer KI-Systeme auf EU-Bürger. Der Gesetzgeber will verhindern, dass Unternehmen strenge Sicherheitsauflagen umgehen, indem sie ihren Sitz einfach ins Ausland verlegen ("Forum Shopping").
Wann genau sind Sie betroffen?
Sie fallen unter den EU AI Act, wenn Sie als Anbieter (Provider) außerhalb der EU ansässig sind, aber:
KI-Systeme in der EU in Verkehr bringen: Sie verkaufen Ihre Software an Kunden in der EU.
KI-Systeme in der EU in Betrieb nehmen: Ihre KI wird direkt von Nutzern in der EU verwendet.
Der Output Ihrer KI in der EU genutzt wird: Das ist der vielleicht kniffligste Punkt. Selbst wenn Ihre KI außerhalb der EU läuft, aber die Ergebnisse (z.B. Kreditwürdigkeitsprüfungen, medizinische Diagnosen) in der EU verwendet werden, sind Sie haftbar.
Der „GDPR-Moment“ für Künstliche Intelligenz
Erinnern Sie sich an 2018, als die DSGVO (GDPR) in Kraft trat? Plötzlich mussten US-Websites ihre Cookie-Banner für europäische Besucher anpassen. Der AI Act wird einen ähnlichen Effekt haben, nur dass es hier nicht „nur“ um Daten, sondern um Produktsicherheit und Grundrechte geht.
Für Nicht-EU-Anbieter bedeutet das: Compliance ist keine lokale Aufgabe mehr, sondern eine globale Strategie.
Die konkreten Pflichten: Was Sie jetzt tun müssen
Wenn Sie festgestellt haben, dass Sie betroffen sind, stellt sich die Frage: „Was nun?“ Der AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Nicht jede KI wird gleich streng reguliert. Ein Spam-Filter wird anders behandelt als eine Software zur Auswertung von Bewerbungsgesprächen.
1. Klassifizierung Ihres Risikos
Der erste Schritt ist immer die Einordnung. Fällt Ihr System in die Kategorie „Hochrisiko-KI“ (High-Risk AI)? Dazu gehören oft Systeme in den Bereichen:
Kritische Infrastruktur
Bildung und Berufsbildung
Beschäftigung und Personalmanagement
Wesentliche private und öffentliche Dienstleistungen (z.B. Kreditvergabe)
Für diese Systeme gelten strenge Pflichten. Wenn Sie ein EU AI Act Compliance System nutzen, können Sie diese Klassifizierung oft automatisiert und sicher vornehmen, statt sich durch hunderte Seiten Gesetzestext zu wühlen.
2. Der EU-Bevollmächtigte (Authorized Representative)
Hier wird es für Nicht-EU-Unternehmen besonders praktisch – und bürokratisch. Da die EU-Behörden keinen direkten Zugriff auf ein Büro in New York oder Tokio haben, verlangt Artikel 25 des AI Acts, dass Sie einen bevollmächtigten Vertreter in der Union benennen.
Dieser Vertreter:
Muss physisch in der EU ansässig sein.
Dient als Ansprechpartner für Behörden und Nutzer.
Hält Ihre technische Dokumentation und Konformitätserklärung bereit.
Ohne diesen Vertreter dürfen Sie keine Hochrisiko-KI in der EU anbieten. Es ist Ihre „Botschaft“ für Compliance-Fragen.
3. Technische Dokumentation und Qualitätsmanagement
Sie müssen nachweisen können, dass Ihre KI sicher ist. Das bedeutet:
Detaillierte Dokumentation des Trainingsprozesses.
Nachweis über die Qualität der Trainingsdaten (Bias-Vermeidung).
Transparenz darüber, wie das System Entscheidungen trifft.
Viele Unternehmen unterschätzen den Aufwand hierbei massiv. Eine spezialisierte EU AI Act Compliance Software kann helfen, diese Dokumentationsprozesse in Ihre bestehenden Entwicklungs-Workflows zu integrieren, sodass Compliance kein nachträglicher Gedanke, sondern Teil des Codes wird.
Haftung und Sanktionen: Wenn es ernst wird
Lassen Sie uns über die Konsequenzen sprechen. Der EU AI Act ist kein „zahnloser Tiger“. Die EU hat aus der DSGVO gelernt und ein Sanktionsregime entworfen, das auch großen internationalen Playern wehtun kann.
Bußgelder nach Artikel 99
Die Strafen sind gestaffelt und richten sich nach der Schwere des Verstoßes sowie dem weltweiten Jahresumsatz des Unternehmens:
Bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes: Für den Einsatz verbotener KI-Praktiken (z.B. Social Scoring oder manipulative Systeme, die das Verhalten von Menschen unterbewusst beeinflussen).
Bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes: Für Verstöße gegen Pflichten bei Hochrisiko-KI-Systemen (z.B. mangelhafte Datenqualität oder fehlende Dokumentation).
Bis zu 7,5 Mio. € oder 1,5 % des weltweiten Jahresumsatzes: Für die Bereitstellung falscher Informationen an Behörden.
Für ein Start-up können diese Summen existenzbedrohend sein. Für Großkonzerne sind sie ein massives Bilanzrisiko.
Zivilrechtliche Haftung
Neben den Bußgeldern der Behörden droht auch zivilrechtliche Haftung. Die neue KI-Haftungsrichtlinie (AI Liability Directive), die den AI Act flankiert, soll es geschädigten Personen erleichtern, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Das Besondere: Es gibt eine Beweislasterleichterung. Wenn ein Nutzer nachweisen kann, dass Ihr System gegen den EU AI Act Status verstoßen hat (z.B. fehlende Dokumentation) und ein Schaden entstanden ist, wird vermutet, dass dieser Fehler ursächlich für den Schaden war. Sie als Anbieter müssen dann das Gegenteil beweisen – was aus dem Ausland ohne saubere Dokumentation fast unmöglich ist.
Benannte Stellen: Der TÜV für Ihre KI
Für bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme (insbesondere solche, die Produkte wie Aufzüge oder Medizinprodukte betreffen oder biometrische Identifizierung nutzen) reicht eine einfache Selbsterklärung nicht aus. Sie müssen eine sogenannte externe Konformitätsbewertung durchlaufen.
Hier kommen "Benannte Stellen" (Notified Bodies) ins Spiel. Das sind unabhängige Prüforganisationen (ähnlich dem TÜV), die Ihr System auditieren. Für Nicht-EU-Anbieter ist dies eine zusätzliche Hürde, die Zeit und Ressourcen kostet, aber für den Marktzugang unumgänglich ist.
Fazit: Compliance als Wettbewerbsvorteil
Der EU AI Act wirkt auf den ersten Blick wie eine gewaltige Hürde für internationale Unternehmen. Doch es gibt eine andere Perspektive: Die EU setzt mit diesem Gesetz den globalen „Goldstandard“ für vertrauenswürdige KI.
Wenn Sie als Nicht-EU-Anbieter nachweisen können, dass Ihre Systeme konform sind, signalisieren Sie potenziellen Kunden weltweit: Unsere KI ist sicher, transparent und respektiert Grundrechte. Das wird in einem zunehmend skeptischen Markt zu einem echten Verkaufsargument.
Warten Sie nicht, bis der Brief aus Brüssel kommt. Beginnen Sie frühzeitig damit, Ihre Systeme zu prüfen und die notwendigen Strukturen zu schaffen. Der Weg zur Compliance mag steinig wirken, aber mit den richtigen Tools und Partnern ist er absolut machbar – und sichert Ihnen den Zugang zu einem der kaufkräftigsten Märkte der Welt.
FAQ: Die häufigsten Fragen von Nicht-EU-Anbietern
Wir sind ein B2B-Unternehmen in den USA. Müssen wir uns trotzdem kümmern?
Ja. Wenn Ihre Geschäftskunden in der EU sitzen und Ihre KI dort einsetzen, müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Produkt „AI Act ready“ ist, sonst werden Ihre Kunden das Produkt schlichtweg nicht kaufen können (oder dürfen).
Was passiert, wenn wir keine Niederlassung in der EU haben?
Sie müssen vertraglich einen bevollmächtigten Vertreter in der EU benennen. Dieser haftet gemeinsam mit Ihnen für die Einhaltung der Vorschriften.
Gilt das auch für kostenlose KI-Dienste?
Ja, der Begriff „Inverkehrbringen“ deckt auch unentgeltliche Bereitstellungen ab.
Wir nutzen nur eine API von einem großen LLM-Anbieter. Sind wir fein raus?
Nicht unbedingt. Wenn Sie auf Basis dieser API ein eigenes System bauen und es für einen Hochrisiko-Zweck (z.B. im HR-Bereich) anpassen, werden Sie selbst zum Provider mit allen Pflichten.
Als Jurist mit langjähriger Erfahrung als Anwalt für Datenschutz und IT-Recht kennt Niklas die Antwort auf so gut wie jede Frage im Bereich der digitalen Compliance. Er war in der Vergangenheit unter anderem für Taylor Wessing und Amazon tätig. Als Gründer und Geschäftsführer von SECJUR, lässt Niklas sein Wissen vor allem in die Produktentwicklung unserer Compliance-Automatisierungsplattform einfließen.
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