



Informationssicherheits- und Datenschutzexpertin
December 12, 2025
5 Minuten
Nandini Suresh ist Compliance Expert bei SECJUR und spezialisiert auf Datenschutz, Cybersecurity und geistiges Eigentum. Bevor sie zu SECJUR kam, war sie unter anderem bei Bird & Bird sowie Lorenz Seidler Gossel tätig und betreute dort internationale Mandate im Marken- und Datenschutzrecht. Durch ihre Erfahrung an der Schnittstelle von Recht, Technologie und Compliance verbindet sie juristische Präzision mit einem tiefen Verständnis für die regulatorischen Anforderungen moderner Unternehmen.
Standardisierte Formate wie JSON oder STIX/TAXII ermöglichen strukturierte und automatisierte NIS2-Meldungen.
Verschlüsselte Übertragung mit TLS und MFA sind unverzichtbar für Datenschutz und NIS2-Compliance.
API-Schnittstellen beschleunigen die automatisierte Übermittlung an BSI und CSIRTs.
Technische Vorbereitung macht NIS2-Meldungen effizient, sicher und revisionsfest.
Aktualisierung vom 21.11.2025: NIS2 gilt in Deutschland ab dem Tag der Veröffentlichung des Umsetzungsgesetzes im Bundesgesetzblatt, was derzeit für Ende 2025 oder Anfang 2026 erwartet wird. Dann werden die Pflichten für Unternehmen rechtlich verbindlich.
Sie kennen die strengen Fristen der NIS2-Richtlinie: 24 Stunden für eine Erstmeldung, 72 Stunden für ein Update. Die meisten Anleitungen erklären ausführlich, was Sie melden müssen. Doch die entscheidende Frage für die technische Umsetzung bleibt oft unbeantwortet: Wie genau übermitteln Sie diese Meldung sicher und konform an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) oder das zuständige Computer Security Incident Response Team (CSIRT)?
Die bloße Kenntnis der NIS2 Anforderungen reicht nicht aus. Ohne eine klare technische Strategie riskieren Unternehmen, im Ernstfall wertvolle Zeit zu verlieren oder Meldungen auf unsicheren Wegen zu übermitteln, was einen Verstoß für sich darstellen kann.
Dieser Artikel ist der fehlende technische Leitfaden. Wir übersetzen die rechtlichen Vorgaben in die Praxis und zeigen Ihnen, welche Datenformate, Schnittstellen und Übertragungswege Sie für eine konforme Incident-Meldung benötigen.
Bevor wir in die technischen Details eintauchen, ist es wichtig, die Struktur und den zeitlichen Ablauf einer Meldung zu verstehen. Die NIS2-Meldepflicht folgt einem mehrstufigen Prozess, bei dem mit jeder Stufe mehr Details gefordert werden. Ziel ist es, den Behörden schnell ein erstes Lagebild zu geben und dieses schrittweise zu präzisieren.
Die drei Stufen der Meldung:
Diese gestaffelte Anforderung macht deutlich: Unternehmen benötigen einen klar definierten internen Prozess, um die richtigen Informationen zur richtigen Zeit zu sammeln und für die Übermittlung aufzubereiten.
Die große Frage ist: In welchem Format erwartet das BSI diese Informationen? Eine unstrukturierte E-Mail wird den Anforderungen nicht genügen. Für eine schnelle, maschinell auswertbare und effiziente Kommunikation sind standardisierte Datenformate und definierte Schnittstellen unerlässlich.
Standardisierung ist der Schlüssel zur Automatisierung. Wenn jede Meldung in einem einheitlichen Format erfolgt, können die CSIRTs die Daten schneller verarbeiten, Muster erkennen und andere Unternehmen proaktiv warnen. Für Sie als meldendes Unternehmen bedeutet ein klares Format, dass Sie Ihre internen Systeme (wie SIEM- oder SOAR-Tools) darauf vorbereiten können, Berichte automatisch zu generieren.
Obwohl die finalen technischen Spezifikationen durch die nationalen Behörden noch im Detail festgelegt werden, zeichnen sich international etablierte Standards ab:
Beispiel für einen einfachen JSON-Bericht:
```json
{
"incidentID": "INC-2024-0345",
"reportStage": "initial_24h",
"timestamp": "2024-10-28T14:30:00Z",
"suspectedCause": "malicious_act",
"crossBorderImpact": true
}
```
Die Verwendung von Standards wie STIX/TAXII würde eine hochautomatisierte und detaillierte Kommunikation mit den Behörden ermöglichen und ist ein klares Zeichen für einen reifen Umgang mit der Informationssicherheit.
Wie gelangen die formatierten Daten zum Empfänger? Hier sind zwei Szenarien wahrscheinlich:
Für die meisten Unternehmen wird das Web-Portal die erste Anlaufstelle sein. Organisationen mit einem reifen ISMS und einem hohen Automatisierungsgrad sollten jedoch die Anbindung per API fest einplanen.
Die NIS2-Richtlinie fordert nicht nur eine Meldung, sondern auch deren sichere Übermittlung nach dem „Stand der Technik“. Das Senden sensibler Incident-Daten über einen ungesicherten Kanal wäre fatal und würde gegen die Grundprinzipien der Richtlinie verstoßen.
Achtung: Eine unverschlüsselte E-Mail ist niemals ein konformer Übertragungsweg für eine NIS2-Meldung!
Was bedeutet „Stand der Technik“ in diesem Kontext?
Ein etabliertes Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) hilft Ihnen dabei, diese Anforderungen systematisch zu planen und umzusetzen.
Warten Sie nicht, bis das BSI die finale URL seines Meldeportals veröffentlicht. Sie können und sollten sich jetzt schon technisch vorbereiten.
Die technische Vorbereitung auf die NIS2-Meldepflicht ist ein entscheidender Baustein für eine erfolgreiche NIS2 Compliance.
Die technischen Anforderungen der NIS2-Meldepflicht gehen weit über das bloße Ausfüllen eines Formulars hinaus. Es geht darum, einen robusten, sicheren und effizienten Kommunikationskanal zu den nationalen Sicherheitsbehörden aufzubauen.
Indem Sie sich jetzt mit Datenformaten wie JSON, Schnittstellen wie APIs und den Anforderungen an eine sichere Übertragung auseinandersetzen, verwandeln Sie eine regulatorische Pflicht in eine strategische Stärkung Ihrer Cyber-Resilienz. Die richtige Vorbereitung sorgt dafür, dass Sie im Ernstfall nicht nur schnell, sondern auch richtig handeln.
Plattformen wie das Digital Compliance Office von SECJUR helfen Ihnen dabei, die notwendigen Daten für die Meldung bereits im Vorfeld strukturiert zu erfassen, Maßnahmen nachzuhalten und die komplexen Compliance-Anforderungen der NIS2 Richtlinie jederzeit im Blick zu behalten.
Aktuell gibt es noch keine finalen, verbindlichen Vorgaben vom BSI. Es ist jedoch stark davon auszugehen, dass auf international etablierte, strukturierte Formate wie JSON oder XML gesetzt wird. Unternehmen sollten sich darauf vorbereiten, Daten strukturiert und maschinenlesbar zu liefern.
Nein. Eine unverschlüsselte E-Mail erfüllt die Anforderungen an einen sicheren Übertragungsweg nicht. Selbst mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung fehlt die Struktur für eine automatisierte Verarbeitung. Der offizielle Weg wird über dedizierte Portale oder APIs führen.
IoCs sind Spuren, die ein Angreifer im System hinterlässt. Beispiele hierfür sind:
Wahrscheinlich nicht. Es wird erwartet, dass das Meldeportal die primäre Lösung für Unternehmen mit geringerem Meldeaufkommen sein wird. Die API-Schnittstelle ist eher für große Unternehmen oder Betreiber kritischer Infrastrukturen mit automatisierten Sicherheitsprozessen relevant.
Ein meldepflichtiger Vorfall ist im Grunde die Verletzung eines oder mehrerer Schutzziele. Ein Ransomware-Angriff verletzt die Verfügbarkeit Ihrer Daten. Ein Datendiebstahl verletzt die Vertraulichkeit. Die Meldung an das CSIRT ist die offizielle Reaktion auf die Kompromittierung dieser fundamentalen Schutzziele.

Nandini Suresh ist Compliance Expert bei SECJUR und spezialisiert auf Datenschutz, Cybersecurity und geistiges Eigentum. Bevor sie zu SECJUR kam, war sie unter anderem bei Bird & Bird sowie Lorenz Seidler Gossel tätig und betreute dort internationale Mandate im Marken- und Datenschutzrecht. Durch ihre Erfahrung an der Schnittstelle von Recht, Technologie und Compliance verbindet sie juristische Präzision mit einem tiefen Verständnis für die regulatorischen Anforderungen moderner Unternehmen.
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